curasan AG: Kapitalmaßnahmen im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 veröffentlicht am 01.09.2020 / 11:48 CET/CEST
Kleinostheim, 01.09. 2020 ? Im laufenden Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der curasan AG (Aktien: ISIN DE000A2YPGM4 / Wandelanleihe: ISIN DE000A2TR497) wird mitgeteilt, dass im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins über den vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan am 03.09.2020 10: Uhr Ridingersaal, Schloss Joannisburg, Schlossplatz 4, 63739 Aschaffenburg, die Gläubiger über die nachstehenden Kapitalmaßnahmen abstimmen werden:
Herabsetzung des Grundkapitals
Das Grundkapital der Schuldnerin, das derzeit 9.065.873,00 ? (in Worten: neun Millionen fünfundsechzigtausend achthundertdreiundsiebzig Euro) beträgt und in 9.065.873 (in Worten: neun Millionen fünfundsechzigtausend achthundertdreiundsiebzig) auf den Inhaber lautende Stückaktien eigeteilt ist, wird um 9.065.873,00 ? (in Worten: neun Millionen fünfundsechzigtausend achthundertdreiundsiebzig Euro) auf 0,00 ? (in Worten: Null Euro) herabgesetzt. Durch diese Herabsetzung entfällt auf jede Stückaktie ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 0,00 ? statt wie bisher von 1,00 ?. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) in voller Höhe zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste.
Barkapitalerhöhung
Das auf 0,00 ? (in Worten: Null Euro) herabgesetzte Grundkapital der Schuldnerin wird gegen Bareinlagen von 400.000,00 ? (in Worten: vierhunderttausend Euro) erhöht. Die Barkapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 400.000 (in Worten: vierhunderttausend) neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Schuldnerin von 1,00 ? (in Worten: einem Euro) je Stückaktie.
Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 ? (in Worten: ein Euro) je Stückaktie ausgegeben.
Das Bezugsrecht der Aktionäre der Schuldnerin ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wird allein die DONAU INVEST Beteiligungs-Ges. m.b.H. mit Sitz in Wien/Österreich zugelassen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Erhöhung des Grundkapitals durch Bareinlage und ihrer Durchführung festzusetzen.
Mit der Herabsetzung des Grundkapitals auf 0,00 ? endet die Notierung der Aktien an der Börse.
III. Aufhebung genehmigten und bedingten Kapitals
Des Weiteren wird die in § 4 Abs. 3 der Satzung erteilte Ermächtigung des Vorstandes, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt 3.063.723, ? durch die Ausgabe neuer Aktien auf den Namen des Inhabers lautender Stückaktien zu erhöhen, aufgehoben.
4 Abs. 3 der Satzung wird gestrichen. Auch die in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltene bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 1.556.946,00 ? (bedingtes Kapital 2015/2016/2018) wird aufgehoben. 4 Abs. 4 der Satzung wird gestrichen.
Die in § 4 Abs. 5 der Satzung enthaltene bedingte Erhöhung des Grundkapitals um 7.352.936,00 ? (bedingtes Kapital 2019) wird aufgehoben.
4 Abs. 5 der Satzung wird gestrichen.
Die vorstehenden Kapitalmaßnahmen wurden dem Amtsgericht (Insolvenzgericht) Aschaffenburg sowie dem Gläubigerausschuss im Rahmen des vorgelegten Insolvenzplans mitgeteilt.
Der Vorstand
?- Ende der Ad-hoc-Mitteilung ?- |