Sobald die Gesellschaft aufgrund der Auflösung von Rechts wegen aufhört zu existieren, wird die Notierung der Wertpapiere der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse ("FSE") Frankfurter Wertpapierbörse ("FSE") enden. Die Beendigung der Börsennotierung an der FWB erfolgt erfolgt automatisch, ohne dass die Anteilseigner etwas unternehmen müssen. In Bezug auf die Notierung an der JSE , wird die Gesellschaft, wenn die Hauptversammlung der Auflösung zustimmt, bei der JSE die Beendigung der Notierung an der JSE zu dem Datum beantragen, das mit der Beendigung der Primärnotierung an der FSE zusammenfällt. Eine Abstimmung der Aktionäre zugunsten der Auflösung ist daher effektiv ein Votum für die Aufhebung der Notierung der der Aktien der Gesellschaft an der JSE und die Beendigung der Notierung an der FSE. Das Unternehmen wird die Aufhebung der Notierung an der JSE erst dann vornehmen, wenn alle behördlichen Genehmigungen, einschließlich derjenigen der südafrikanischen Zentralbank, vorliegen. Zur Klarstellung: Weder die Auflösung noch die Beendigung oder Streichung der Börsennotierung Aufhebung der Börsennotierung zu einer Liquidation oder einer anderen Ausschüttung oder Zahlung des Unternehmens an die Anteilseigner führen. Quelle EGM Notice Steinhoff homepage Wann hört die Gesellschaft, von Rechts wegen, auf zu existieren? Kann man sagen ob alle rechtlichen Voraussetzungen, bis auf die Abstimmung, bereits erfüllt sind und somit die Aufhebung der Notierung umgehend erfolgen kann. CVR record day wäre zum selben Zeitpunkt möglich? Bin mit 1mio cvr dabei weil ich es spannend mag LG |