Ich denke jetzt sollte es darum gehen,das der "versuchte Betrug" der Entschädigung an den Altaktionären,über die Zeitschiene bzw. eine komplizierte Anmeldung ,bzw.deren Wiederholung, was beim Gericht ja keinerlei Argwohn oder Verdacht ausgelöst hat,hinsichtlich Wiederholungsgefahr, ,das sich das eben nicht wiederholt und die Aktionäre völlig problemlos Ihre CVR erhalten. Das hier SdK ,das gebietet eigentlich der Anstand ,nicht von sich aus agiert,no comment. Hat einer eine Idee,wie man Steinhoff dazu bewegen kann,ein einziges Mal ein aktionärsfreundliches und einfaches Verfahren anzuwenden? Steinhoff hat doch Zugriff auf die Aktionärsdaten,müsste doch verpflichtet werden können,diese zu nutzen,anstelle einer Anspruchstellung,wo Steinhoff alleiniger Herr des Verfahrens ist?! |