mit der RECHTSBESCHWERDE!!! (das ist etwas anderes als ein Einspruch) vor dem BGH.
Die GENO hat bis zum 08.08. Zeit ihre Beschwerde zu begründen. ERST DANN!!!!!!!!, können sich der oder die Richter am BGH mit dem Fall befassen.
Diese Rechtsbeschwerde hat inhaltlich nichts mit Pak, Insolvenz, Einspruch, Geno blabla usw. zu tun, sondern es geht NUR darum, ob der Richter am LG Berlin-Charlottenburg bei seiner Urteilsfindung zum Einspruch der GENO im Insoverfahren und in seiner Begründung einen Fehler gemacht hat.
Sobald die Begründung der GENO für die Rechtsbeschwerde vorliegt, setzen sich die Richter irgendwann damit auseinander.
Ist die Rechtsbeschwerde gut begründet und gibt das BGH der Rechtsbeschwerde statt, geht die Sache zurück ans LG und es muss über den Einspruch der GENO im Insoverfahren neu entschieden werden.
Weißt der BGH die Rechtsbeschwerde zurück ist der Weg frei für die Insoaufhebung.
UND NOCHMAL: Hier braucht niemand Staranwälte, und es kommt nicht anderes als man denkt usw. (der ganze Scheißdreck, der hier seit Tagen und Wochen gepostet wird), sondern es geht "nur" darum, ob der REchtsbeschwerde stattgegeben wird - oder nicht.
Liefert die GENO keine Begründung oder zieht zurück ist der Weg ebenfalls frei.
Und die Chancen - für oder wider - kann sich nun jeder selber ausrechnen...
Gruß von tnzs |