Die Haftbarkeit von Kreditgebern (Gläubigern) hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des anwendbaren Rechtssystems in Ihrem Land und den spezifischen Umständen der Fälle, die oft sehr komplex sein können. Im Allgemeinen aber können Kreditgeber in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen oder betrügerische Handlungen begehen. Dies kann unter bestimmten Umständen der Fall sein, wenn ein Kreditgeber die Werthaltigkeit eines gekauften Objekts nicht ausreichend prüft. Was wurde hier von Seiten der Steinhoff-Geschäftsleitung geprüft? Wo und was sind die Gegenwerte für die 10 mrd. € Schulden? Wer hat das Geld bekommen? Sind die zugrundeliegenden Verträge geprüft worden? Mit welchem Ergebnis? Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen und Untersuchungen sind angeblich abgeschlossen, mit welchem Ergebnis? Sind die Täter je zur Rechenschaft gezogen worden? Wie ist es mit den Verjährungen? Beginn der Verjährung: Die Verjährungsfrist beginnt normalerweise ab dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entsteht oder fällig wird. Bei einem Darlehen könnte dies zum Beispiel der Zeitpunkt sein, an dem die Rückzahlung des Darlehens beginnt oder der Zeitpunkt, an dem der Kreditvertrag unterzeichnet wurde. Wie ist hier die Rechtslage und wer hat sie geprüft? Die Rückforderung eines Darlehens können im Einzelfall auch als rechtsmissbräuchlich angesehen werden. Wenn die Rückforderung des Darlehens gegen die guten Sitten verstößt, beispielsweise aufgrund von unangemessenen oder unfaireren Bedingungen im Darlehensvertrag. Oder bei unverhältnismäßiger Forderung, nämlich wenn die Rückforderung des Darlehens in einem Missverhältnis zur finanziellen Situation des Schuldners steht und unangemessen hohe Belastungen oder Härten (hier 10% Zinsforderungen) verursacht. Auch widersprüchliches Verhalten kann infrage kommen, wenn der Kreditgeber zuvor Handlungen oder Erklärungen abgegeben hat, und Anzeichen gegeben hat, die darauf hindeuten, dass er auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet oder die Bedingungen geändert hat, und der dann plötzlich eine Rückforderung stellt. Daneben kommt auch eine Täuschung oder arglistiges Verhalten im Vorfelde infrage, nämlich wenn der Kreditgeber den Kreditnehmer bewusst getäuscht hat oder arglistig gehandelt hat, um den Kreditvertrag zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Welche Erkenntnisse gibt es dazu? Der Steinhoffskandal ist ein Thriller mit vielen Fragezeichen und exemplarisch für extremen Raubtierkapitalismus und für viele Anleger ein abschreckendes Beispiel. Ich finde, der Vorstand von Steinhoff hat seine Aktionäre lage hingehalten und alle relevanten Erkenntnisse nicht kommuniziert. Er muss deshalb auch in die Haftung genommen werden. |