schwere Kost, aber....
Performancegebühr: bis zu 10 % der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt.Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszah- lungen entsprechend berücksichtigt, d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäfts- jahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine aus- zahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. |