Ifx zahlt die Dividende genau wie die Telekom nach Paragraf 27 KöStG vorläufig ohne abgeltungssteuer. Beim Verkauf der Aktien wird dann der verminderte einstandskurs berücksichtigt. Sind die Aktien vor dem 1.1.2009 angeschafft worden teilen die Dividendenzahlungen somit das Schicksal der Aktien und bleiben beim Verkauf ebenfalls steuerfrei. Was mich schon seit der ersten Zahlung erfreut. Anders sieht es aus bei der Kapitalerhöhung in 2009. wer, so wie ich daran teilgenommen hat, muss diese Aktien und den darauf entfallendem antei der Dividende in Höhe des sukzessive verminderten einstandskurses versteuern. Deshalb auch meine heutige Info weiter oben um evt. steuerliche Vorteile nicht zu verschenken. |