MI. 24.04.2013, 19:43 VergrößernDüsseldorf – Die Betreiber von Gas- und Stromnetzen müssen sich mit den von der Bundesnetzagentur festgesetzten Renditen für ihre Netze begnügen. Das Oberlandesgericht bestätigte die Sätze, mit denen die Netzbetreiber von 2009 bis 2013 ihr in die Netzstruktur investiertes Eigenkapital rechnerisch verzinsen dürfen. Die Zinssätze werden von den Betreibern als Netzkosten veranschlagt. Dann den Versorgern in Rechnung gestellt. Von diesen schließlich an die Endverbraucher weitergegeben. Ihre Höhe hat daher auch Auswirkungen auf die Strom- und Gaspreise, denn das Netzentgelt insgesamt macht für Haushaltskunden rund ein Fünftel dieser Preise aus. Die Bundesnetzagentur hatte im Juli 2008 einen als Netzkosten ansatzfähigen Zinssatz in Höhe von 9,29 Prozent vor Steuern für Neuanlagen und von 7,56 Prozent vor Steuern für Altanlagen festgelegt. |