Ich stelle hier noch mal den Beitrag von hgschr ein. Nur, um uns die Situation nochmal in Erinnerung zu rufen. DLYR, du hast mich "gezwungen" mich mit der Thematik Stimmrechtsübertragung doch endlich selbst zu befassen. Danke !!!!! Und nur mal so als Tipp, sollte jeder Aktionär echt selbst tun. Wenn seine eigenen Interessen wirklich so vertreten werden sollen, wie er es wünscht, dann selbst auf die HV gehen oder eine Person seines Vertrauens auswählen. Da es meiner Meinung nach, organisatorisch eine riesige Herausforderung bedeuten würde, für jeden Aktionär einen "Stuhl" zur Verfügung zu stellen, und man davon ausgehen kann, nicht jeder Aktionär wird selbst sein Stimmrecht nutzen, bin ich überzeugt, den Weg, den wir hier einschlagen, weiter zu verfolgen. Es geht nicht darum nun alles in Frage zu stellen, sondern auch der Presse und auch dem Kopf der AG unsere Interessen klar und deutlich zu vermitteln. Alles im gesetzlichen Rahmen und entsprechend der Achtung und Würde des Unternehmens !!!! Wer ernsthaft ein Interesse hat, der sollte nun auch seinen Beitrag leisten. Ich werde einige Punkte an hgschr melden, die für mich von Bedeutung sind. Ist meine persönliche Meinung !!!! Update Aktionärsvertretung #597010 12.05.20 18:04 So, da habe ich einige Freiminuten genutzt, um mich mal schlauer zu machen. Jeder Aktionär hat eine Rede - und Fragerecht auf der HV. Daher ist eine Stimmrechtsübertragung grundsätzlich nicht notwendig. Auch eine Voranmeldung ist nicht nötig, da bei der HV eine Möglichkeit besteht, sich noch für einen Beitrag anzumelden. Grundsätzlich! Der AR bestimmt jedoch, wer von den angemeldeten Personen tatsächlich zu Wort kommen kann. Ich unterstelle, dass er sich dabei an der Bedeutung orientiert. Dies muss nicht zwangsläufig der Stimmrechtsanteil sein, wird seine Entscheidung aber schon triggern. Nun habe ich an WDI IR eine entsprechende Anfrage unter dem Hinweis auf unser Forum gestellt, wie es dargestellt werden kann, dass einer der Forumsteilnehmer dann garantiert auch zu Wort kommen wird. Ich schlage nun vor, dass wir die Antwort abwarten, bevor wir weiteres unternehmen. Eine Stimmrechtsübertragung ist einfach. Es reicht eine Vollmacht (kann ich bei Bedarf liefern) an die gewünschte Person (die wir noch auswählen müssen und die dann auch noch Bereitschaft zeigen sollte) sowie ein Weiterversand an die depotführende Bank, die dann die sogenannten Eintrittskarten an den Bevollmächtigten senden wird. Es wäre angebracht, dann auch WDI zu informieren, ist aber nicht zwingend notwendig. Danke an Dorothea für den Hinweis, dass WDI auf der Webseite erklärt, dass man auch einen von WDI genannten möglichen Vertreter bevollmächtigen kann. Dieser Vertreter muss dann im Sinne der Vollmacht handeln. Hier kommt nun das "Aber". Er wird nichts anderes tun, als zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ein Votum abzugeben. Wenn er mehrere Aktionäre vertritt, könnte er zu x% mit ja und X% mit nein zu jedem Topic votieren müssen. Was wir wollen, ist doch auch in einer Rede darauf hinzuweisen, worüber wir uns hier alle zu Recht aufregen. Eine solche Rede wird er nicht halten, auch da er ggfs. konträre Meinungen verschiedener Aktionäre nicht unter einen Hut bringen kann. Da müssen wir also doch jemanden motivieren, in unserem Sinne Ausdruck zu geben. |