Mit der Abgeltungssteuer und dem Soli (eventuell noch Kirchensteuer) sind grundsätzlich die Steuerschulden mit dem Finanzamt beglichen und brauchen nicht mehr in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben zu werden. ABER: Wenn man die Kapitaleinkünfte (Bruttogewinne in seine Steuererklärung angibt, kann es sein, dass durch den persönlichen Steuersatz (interessant für nicht s hohe Einkommen) z.B. 15% eine Erstattung ansteht, weil insgesamt mit dem persönlichen Steuersatz vom Finanzamt gerechnet wird. Sollte man über 25% oder mit Kirchensteuer 28% liegen, wäre bei Angabe in der Steuererklärung eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig. Daher Tip: Beide Möglichkeiten mal durchrechnen und dann entscheiden ob man vom Finanzamt noch was zurück bekommen kann. Und wenn nicht: Nicht mehr mit angeben, da der Vorgang durch die Verrechnung der Bank erledigt ist. Das nennt man dann "Günstigerprüfung". (Und ausgenommen sind Einkünfte aus dem Ausland, da andere Verrechnungsmodelle, die im Zweifel immer angeben) |