... aber ich fürchte, dass ist nur ein "Vorratsbeschluss". So etwas lassen sich viele börsennotierte Gesellschaften auf der HV freigeben und dann wird das nicht wirklich genutzt.
In Deutschland sind Vorratsbeschlüsse für Aktienrückkäufe auf Hauptversammlungen weit verbreitet. Diese Ermächtigungen gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erlauben es Unternehmen, innerhalb eines festgelegten Rahmens eigene Aktien zurückzukaufen, ohne dass ein konkreter Rückkauf unmittelbar geplant ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Vorratsbeschlüsse für Aktienrückkäufe in Deutschland nahezu flächendeckend auf Hauptversammlungen beschlossen werden. Allerdings wird nur ein Teil dieser Ermächtigungen tatsächlich für Rückkaufprogramme genutzt, und die Höhe der Rückkäufe variiert erheblich. Eine zentrale Erfassung oder Statistik über die Umsetzung und das Volumen dieser Rückkäufe existiert nicht, was die Transparenz für Investoren einschränkt.
In Dänemark ist die Praxis von Vorratsbeschlüssen für Aktienrückkäufe weniger formalisiert als in Deutschland. Die dänische Gesetzgebung erlaubt es Unternehmen, eigene Aktien zurückzukaufen, sofern dies im Einklang mit dem Gesellschaftsrecht und den Beschlüssen der Hauptversammlung steht.
Quelle: ChatGPT |