"Das "grundsätzlich" und "nichts wesentliches" stört mich auch. "
Übersetzt heißt dass, dass es (derzeit) nichts gibt, was einer uneingeschränkten Testierung des Jahresabschlusses 2019 entgegensteht. Das bedeutet dann folglich auch, dass die Bilanzabschlüsse 2016-2018 nicht noch einmal "geöffnet" werden müssen - das war aber mit dem KPMG-Statement auch schon absehbar. Die wirklich wesentliche & wichtigste Aussage des KPMG Statements, dass keine strafbaren Handlungen gefunden wurden, die eine Bilanzkorrektur notwendig machen, wurde in der Öffentlichkeit offensichtlich nicht so richtig wahrgenommen.
Noch eine Anmerkung zum Gutachten der KPMP: Jedem WP klar ist, dass bei solch einem Gutachten jedes Wort auf die "Goldwaage" gelegt wird - was potentelle Schadensersatzklagen nachziehen könnte. Deshalb sind solche Gutachten in aller Regel mit sehr vielen Vorbehalten versehen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe (gab hier mal ein Posting daszu), dann hat KPMG z.B. keine Saldenbestätigungen (mit Empfänger KPMG) für die Jahre 2016-2017 erhalten, sondern lediglich die Originalsaldenbestätigungen, welche die Abschlussprüfer von E&Y erhalten haben. Da der Empfänger E&J dieser Saldenbestätigungen war, kann KPMG folglich auch nicht bestätigen, dass der Saldo vorhanden ist und auch nicht bestätigen, dass der Saldo vorhanden ist. E&Y hingegen würden das natürlich bestätigen können. |