Ein Aktiensplitt führt zunächst zu einem geringeren Aktienkurs. Als Ausgleich erhalten die Aktionäre aber entsprechend dem Splittverhältnis weitere Aktien, so daß sich der Aktienbestand des alten Aktionärs erhöht. Eben dadurch wird der geringere Aktienkurs, hervorgerufen durch den Splitt kompensiert. Das heißt ihre Argumentation ist so nicht nachvollziehbar ! Aber ich stelle auch gerne Ihre Sichtweise dar: Am 6. Juni 2000 betrug der Aktienkurs 73,38 € (vgl. Homepage von Aixtron). Ausgegeben waren am 6. Juni 2000: 31.197.120 Aktien. Am 31. Januar 2011 waren 101.179.866 Aktien im Umlauf. Die im Umlauf befindlichen Aktien haben sich also um das 3,24 -fache erhöht. Teilen wir nun nach Ihrer Denke den historischen Aktienkurs vom 6. Juni 2000 durch 3,24, so erhalten wir nach ihrer Berechnungsmethode einen bereinigten historischen Kurs von 22,58 €. Verzinsen wir nun den historisch bereinigten Kurs vom 06. Juni 2000 mit nur 4% p.a. (4 % kann bei einer langfristigen Anlage als moderat bezeichnet werden), so müsste Aixtron heute bei 38,00 € valutieren. Aber, wie oben aufgezeigt, trägt diese Art der Denke dem Umstand nicht Rechnung, dass sich mit jedem Aktiensplitt auch der Altbestand des Aktionärs erhöht. Aktionär "Mustermann" hatte also aus heutiger Sicht am 06. Juni 2000 nicht 1 Aktie zum Kurs von 73,38 Euro im Depot, sondern 3,24 Aktien zum Kurs von 22,58 € in seinem Depot. Mustermann hält heute 11. Mai 2011 (nach 11 Jahren) immer noch 3,24 Aktien bei einem Kurs von 27,83 € . |