STEINHOFF Reinkarnation

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neuester Beitrag: 16.12.24 13:26
eröffnet am: 28.03.23 14:22 von: clever_hande. Anzahl Beiträge: 20784
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22.06.23 10:55
1

70 Postings, 791 Tage FantasiorexLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 22.06.23 14:15
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Provokation

 

 

22.06.23 10:55

6712 Postings, 2186 Tage KK2019es könnte einzig allein um die Verlustvorträge

gehen. Da fehlt mir aber Detailwissen. Ich hatte gestern mal gefragt wie hoch die Verlustvorträge denn sind. Interessant wäre dazu auch, wie die sich zusammensetzen. Aber wie ich LdP, Gx und NL-Gerichte nun kennengelernt habe: Ich würde da nichts erwarten. Begründung siehe oben.

Meine Meinung.  

22.06.23 10:56
1

2045 Postings, 3647 Tage CDee...

morgen Halbjahresbericht... aber wen interessiert es jetzt noch? für was machen die sich jetzt eigentlich die mühe so einen (Fake) Bericht zu erstellen... wer zahlt die Rechnungen, wenn die Shareholder komplett weg sind? Wo sind die Medienberichte über diesen Mega-Skandal gestern? :)  

22.06.23 10:57
3

9251 Postings, 9163 Tage ByblosCVRs wertlos, weil

die Gläubiger erst einmal ein paar Jahre weiter die Zinsen einsacken und anschl. den noch verbliebenen Rest mit einem super Abschlag an ein anderes Unternehmen verkaufen, welches auch ihnen gehört.
Man hat ja 100% Stimmrecht.
Dann heißt es, leider hat das Geld nur für die Gläubiger und gesicherten CVRs gereicht.
Die einfachen CVRs der ehemaligen Aktionäre gehen leider leer aus.
Was bleibt, eine leere wertlose Hülle.
Der letzte macht dann das Licht aus.

Nie wieder Penny Stocks oder untransparente Unternehmen, sage ich mir.


Meine Meinung, keine Handelsempfehlung !  

22.06.23 10:57
1

261 Postings, 1649 Tage SchnauzeVollWas bekommst du bei einen Delisting?

Du bekommst definitiv kein Abfindungangebot. Du bekommst CVR's. Wie es im WHOA-Verfahren beschlossen wurde.  

22.06.23 10:58
1

3572 Postings, 2726 Tage LazomanLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 22.06.23 14:13
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema

 

 

22.06.23 10:58
2

2045 Postings, 3647 Tage CDee...

wie ich bereits schrieb, das System ist am A****... immer weniger Mega-Reiche vs. immer mehr Arme/Fast/Bald Arme... wie lange geht das noch gut? ... Steinhoff ist ein Symptom dieses vollkommen kaputten Systems  

22.06.23 11:01
2

11232 Postings, 4947 Tage rübiUnsere neuen Gläubiger

langen schon kräftig zu , um auch im Aktiengeschäft
gut dabei sein zu können .

in 3 Wochen am 12.7.23 wissen wir wer die neuen Gläubiger sein werden.  

22.06.23 11:02
5

284 Postings, 1755 Tage Herr OldenbergDelisting / Angebot

Ich sehe noch nicht, dass dies nicht auch für Steinhoff gelten soll (Quelle: BaFin):

"Im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Transparenz-Richtlinie hat der Gesetzgeber auch die Voraussetzungen für den Rückzug eines Unternehmens von der Börse (Delisting) neu geregelt.

Seit dem 26. November 2015 gilt: Emittenten, die den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem regulierten Markt anstreben, müssen den Aktionären nach § 39 Börsengesetz neuer Fassung (BörsG n.F.) ein Abfindungsangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreiten. Aufgabe der BaFin ist es, solche Abfindungsangebote zu überwachen. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich Wertpapiere, die noch an einer anderen Börse im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, an dem Schutzbestimmungen für das Delisting bestehen, die denen des § 39 BörsG n.F. entsprechen.

Der Gesetzgeber griff mit der Neuregelung – wenn auch in veränderter Form – eine Forderung von Anlegerschützern auf. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) 2013 mit der „Frosta“-Entscheidung (Az. II ZB 26/12) seine langjährige Rechtsprechung zum Delisting geändert hatte, waren aus Sicht der Anlegerschützer mit den Delistings erhebliche Kursverluste für die Aktionäre verbunden. Der BGH hatte in Abkehr von seiner rund elf Jahre bestehenden „Macroton“-Rechtsprechung (erstmals 2002, Az. II ZR 133/01) entschieden, dass Aktiengesellschaften keinen Hauptversammlungsbeschluss und vor allem kein Abfindungsangebot an die Aktionäre benötigen, um sich von der Börse zurückzuziehen. In der Folge war die Zahl der Delistings ohne Abfindungsangebot deutlich gestiegen.

Definition: Delisting
Unter „Delisting“ versteht man den Widerruf der Zulassung von Aktien zum Handel an einem regulierten Markt. Dafür ist eine Widerrufsentscheidung er-forderlich, die der Emittent bei der Börsengeschäftsführung beantragen muss – ebenso, wie Wertpapiere, die am regulierten Markt einer Börse gehandelt werden sollen, dafür der Zulassung durch die Börse bedürfen. Deren Geschäftsführung hat bei ihrer Entscheidung unter anderem darauf zu achten, dass der Widerruf nicht den Interessen der Anleger widerspricht. Hintergrund ist, dass die Handelbarkeit von Aktien durch einen Wechsel vom regulierten Markt in den börslichen Freiverkehr (Downlisting) oder die vollständige Einstellung des Börsenhandels stark eingeschränkt wird. Betroffene Aktionäre können also den Vermögenswert, der in der Aktie steckt, nicht oder nur mit zum Teil erheblichen Einschränkungen realisieren. Vor allem drohen ihnen Kursverluste, weil andere Anleger in Wertpapiere mit unsicheren Veräußerungschancen nur zu Abschlägen investieren. Nach § 39 Börsengesetz n.F. gilt auch ein Downlisting als Delisting, sofern nicht an einem weiteren regulierten Markt die Zulassung zum Handel aufrechterhalten wird.
Zeitpunkt des Abfindungsangebots
Die Angebotsunterlage muss bereits veröffentlicht sein, wenn der Delisting-Antrag gestellt wird, und ausdrücklich auf den Delisting-Antrag hinweisen. Das Abfindungsangebot muss jedoch noch nicht vollzogen, also abgewickelt sein, wenn der Antrag gestellt wird.

Für das Angebot gelten die Vorschriften des WpÜG. Ausgenommen davon sind Vorgaben, deren Anwendung nur im Zusammenhang mit einer anderen Angebotsart sinnvoll ist, etwa einem Übernahmeangebot.

Abfindungsangebot durch die Zielgesellschaft
Eigentlich ist das WpÜG nicht auf den Rückerwerb eigener Aktien anwendbar. Dieser Grundsatz gilt auch weiterhin.

Einzig für Delistings gibt es nun jedoch eine Ausnahme: Hier kann die Zielgesellschaft auch selbst das Abfindungsangebot machen, soweit sie die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dank der Ausnahme für Delistings sind die Emittenten von Aktien weniger von einem Großaktionär abhängig.

Gegenleistung und gesetzlicher Mindestpreis
In einigen wenigen, aber bedeutsamen Punkten weichen die Delisting-Vorschriften allerdings von denen für Übernahme- oder reine Erwerbsangebote ab.

Zum einen muss der Bieter als Abfindungsgegenleistung einen Geldbetrag in Euro anbieten. Anders als bei Übernahme- oder reinen Erwerbsangeboten scheiden damit sowohl Tauschaktien als auch Geldbeträge in anderen Währungen als Gegenleistung aus. Das gilt auch für das Delisting von Wertpapieren eines Emittenten, dessen Sitz sich außerhalb von Deutschland befindet.

Vor allem aber hat der Bieter die Mindestpreisvorschriften des WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung (WpÜG-AngebV) einzuhalten, anstelle des üblichen volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurses jedoch einen entsprechenden Sechs-Monats-Durchschnittskurs zu bieten.

Unternehmensbewertung bei Marktmissbrauch
Wenn es vor dem Abfindungsangebot bestimmte marktmissbräuchliche Handlungen gab, wird der Mindestpreis hingegen anhand einer Unternehmensbewertung ermittelt.

§ 39 Absatz 3 BörsG n.F. nennt zum einen den Fall, dass die Zielgesellschaft in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot eine Ad-hoc-Mitteilung unter-lassen hat oder in einer solchen falsche Informationen verbreitet hat. Zum anderen führen auch Marktmanipulationen nach § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot dazu, dass der Sechs-Monats-Durchschnittskurs nicht als zuverlässiger Maßstab für eine Abfindung dienen kann. Für die Unternehmensbewertung gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie beispielsweise das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) aufstellt.

Keine Bedingungen
Um die Aktionäre zu schützen, darf der Bieter ein Abfindungsangebot aufgrund eines Delisting-Antrags nicht unter Bedingungen stellen. Dies soll sicherstellen, dass es später auch wirklich vollzogen wird und die Aktionäre, die das Angebot annehmen, ihre Gegenleistung erhalten.

Somit gelten auch in dieser Hinsicht für Abfindungsangebote strengere Anforderungen als für Übernahmeangebote und selbst für Pflichtangebote. Denn diese kann der Bieter unter die Bedingung stellen, dass die zuständigen Wettbewerbsbehörden dem Zusammenschluss zustimmen.

Auch ausländische Gesellschaften erfasst
Ein Abfindungsangebot ist nicht nur für den Rückzug deutscher Aktiengesellschaften von einem regulierten Markt im Inland Voraussetzung, sondern auch für alle anderen Gesellschaften, deren Aktien zum Handel an einem regulierten Markt in Deutschland zugelassen sind. Dies gilt nach § 2 Absatz 2 WpÜG auch für Wertpapiere, die mit Aktien vergleichbar sind, für Zertifikate, die Aktien vertreten, sowie für Wertpapiere, die den Erwerb von Aktien oder den genannten Wertpapieren und Zertifikaten zum Gegenstand haben.

Die Vorschriften gelten also auch für das Delisting von Gesellschaften, die ihren Sitz im Ausland haben, egal ob innerhalb oder außerhalb des EWR. Voraussetzung ist aber immer, dass es sich um ein Delisting aus dem regulierten Markt heraus handelt; für den Rückzug aus dem börslichen Freiverkehr ist kein Abfindungsangebot erforderlich. In jedem Fall ist die jeweilige Börsenordnung des regulierten Markts zu beachten, von dem sich der Emittent zurückziehen will."  

22.06.23 11:03

11232 Postings, 4947 Tage rübiWarum soll sich

die SdK hier melden , wenn sie wissen , dass schon alles in trockenen Tüchern ist.  

22.06.23 11:03
1

6712 Postings, 2186 Tage KK2019Herr Oldenberg

Fragen sie die SdK.  

22.06.23 11:04
17

277 Postings, 2325 Tage barneyviennahallo Leute,

auch ich bin noch mit dabei. Ein Verkauf kommt jetzt nicht mehr in Frage für mich - jetzt schaue ich mir noch an, ob diese " CVR" mal was wert werden.
So viel Panik jetzt hier - dabei haben wir doch viele Informationen noch garnicht
Mein Dank an alle, die hier unpackbare Verschachtelungen gefunden, aufgedröselt - und dem Forum zur Verfügung gestellt haben - auch wenn ich Vieles sowieso nicht verstanden hatte und zu faul war selber noch tiefer zu graben....
Es war jahrelang spannend im Forum - zu versuchen abzuchecken wer welche Position hat - guter Cop -böser Cop - Doppelspiel - Seitenwechsel einiger Forenteilnehmer ...
Ich hab auch einiges verloren, mache aber Keinem einen Vorwurf, denn jeder Nachkauf (und es waren Viele) war meine eigene Entscheidung.
Mein Dank an alle Infogeber (Dirty, Deol e.t.c), und auch an die SdK, ohne welche wir schon früher rausgedrängt worden wären (waren doch krass, die letzten beiden Abstimmungen - oder ?)
Obwohl mein Ziel nie ein Porsche war, so hatte ich doch geraume Zeit, zu träumen, vom grossen Reichtum, und beim Stand von 32 ct. schien meine Investition zu funktionieren (natürlich hatte ich nicht verkauft denn : jetzt gehts ja erst richtig los - haha).
Der höchste Depot-Stand, den ich je hatte - war ein Glücksgefühl ! Aber Gier frisst Hirn - gewusst hätte ichs eh - aber nicht danach gehandelt.
Meine Gratulation noch an Silverfreaky: Du hast ja seit 5 Jahren " ALLES GEWUSST " - die Frage ist: hast Du auch danach GEHANDELT ? Dann müsstest Du jetzt einer der Reichsten hier im Forum sein ! (gewusst habe ich auch, dass Gier das Hirn frisst - ich hab bloss nicht danach gehandelt ...) Gratulation, wenn Du bei 30 ct. geshortet hast.
Jene, die jetzt noch (und auch wärend der letzten Jahre) auf die Verlierer drauftreten - Eure Psyche möchte ich nicht haben, auch wenn Ihr das bloss aus monetären Gründen macht. Ich habe ca. 10 Jahreseinkommen verloren, da ich aber als Selbständiger ein geringes Jahreseinkommen habe, ists dann doch nicht SOOO viel (also brauchts Ihr Euch nicht garzuviel über meinen Verlust freuen - dürft Ihr aber !).
Abschließend: zum Glück bin ich die letzten Jahre schon etwas phlegmatisch geworden (was SNH betrifft) und kann daher den Verlust diesmal ohne Absacker in der Magengrube aushalten. Letztendlich tröste ich mich selber mit dem Spruch: " Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen " - und der Porsche war nie mein Ziel.
Liebe Grüße an Alle hier, schaumamal was noch kommt, wir haben hier ein intensiver Beispiel von Recht und Gerechtigkeit. Das Game ist für mich noch nicht over - acting in concert etc., ich bleibe dran und lasse die CVRs liegen.  

22.06.23 11:08
3

128 Postings, 1426 Tage DayTraderKeinZock.CVR's werthaltig?

Klar könnte ich jetzt alles Verkaufen. Aber was bringen mir "die paar Tausend Euro" für meine finanzielle Zukunft.
Vielleicht ist es sogar gut, das viele aussteigen. Die Aktien werden ja anscheinend gekauft.
Vielleicht finden die Hedgefonds später ja noch eine ideale Lösung, ihren Gewinn mittels CVR's nochmal zu erhöhen.
Vielleicht fällt dann für mich auch was ab.
Vielleicht aber auch nicht.
Vielleicht kommt es auch ganz anders.
 

22.06.23 11:10
3

2279 Postings, 2008 Tage dermünchnerich hoffe auf den Weihnachtsmann

garnichts gibts....wie ich immer die letzten 12 Monate geschrieben habe. Alle sind volles Risiko eingegangen mit der Aussicht auf Totalverlust. Die Gläubiger haben alles Recht auf ihrer Seite, allenfalls der Vorstand von Steinhopps ist zweifelhaft....aber ich als Kreditgeber hätte genauso auf Absicherungen meiner Gelder bestanden sonst wäre Steinhopps schon vor 4 Jahren Pleite gewesen. Viele Vergessen das Steinhopps überhaupt keine Kreditwürdigkeit hatte mehr....  

22.06.23 11:12

6112 Postings, 5639 Tage noenough100dausend Aktien

für 100 euros........... schon ab morgen??!..............pfffffff!!

isch doch richtig oder!?  

22.06.23 11:15

2994 Postings, 979 Tage Ms100Prozent@barneyvienna - jow, es gibt immer die seher, die

immer alles VORHER gewusst haben um es HINTERHER hier reinposten.

ich weiss auch alles VORHER, zumindest liege ich zu 50% richtig. immerhin etwas!

wer auch IMMER zu 50% richtig liegen will, der soll einfach eine muenze schmeissen fuer seine entscheidungen. chance auf richtig oder falsch stehen bei 50:50.

ist zwar eine milchmaedchenrechnung, aber, wen interessierts. ich habe gerade beschlossen, dass ich ab sofort immer richtig liege und dies werde ich dann spaeter schreiben, nachdem das ereignis vorher stattfand.  

22.06.23 11:15
2

11232 Postings, 4947 Tage rübiHeute aktuell

Bilanzskandal: Haftbefehl gegen Ex-Steinhoff-Chef erlassen
Stand: 22.06.2023 08:31 Uhr
Im Prozess um den Bilanzskandal in Milliardenhöhe beim Möbelkonzern Steinhoff ist Haftbefehl gegen Ex-Konzernchef Markus Jooste erlassen worden. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Oldenburg.

Den Haftbefehl erließ das Landgericht nach Angaben der Finanznachrichtenagentur Bloomberg bereits vor zwei Wochen. Der ehemalige Konzernchef Jooste war Mitte April nicht zur Auftaktverhandlung im Prozess um den Bilanzskandal bei Steinhoff erschienen. Wegen der vorgeworfenen Bilanzmanipulationen laufen gegen ihn derzeit auch strafrechtliche Ermittlungen an seinem Wohnort in Südafrika. Sein deutscher Anwalt, Bernd Groß, erklärte, eine deshalb seit 2017 geltende Vereinbarung zwischen Jooste und der südafrikanischen Justiz erlaube es nicht, dass sein Mandant das Land verlasse. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft aus Oldenburg einen Haftbefehl gegen den 62-Jährigen beantragt, um eine Auslieferung zu erwirken.


AUDIO: Bilanz-Fälschung: Steinhoff-Prozess beginnt in Oldenburg (4 Min)
Jooste droht mehrjährige Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-Jährigen Anstiftung zur Bilanzmanipulation in fünf Fällen vor. Zusammen mit seinem Treuhänder soll er dafür verantwortlich gewesen sein, dass von 2011 bis 2015 Gewinne aus Scheingeschäften in die Bilanzen von Konzern-Gesellschaften geschrieben wurden. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, Vermögensanlagen falsch bewertet zu haben. Bilanzen sollen so um mehr als 2,3 Milliarden Euro aufgehübscht worden sein. Jooste drohe eine Haftstrafe von zwei bis drei Jahren, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Möbelkonzern mit Wurzeln im Landkreis Ammerland
Der Möbelkonzern Steinhoff hat Wurzeln in Westerstede im Landkreis Ammerland, inzwischen ist der Hauptsitz aber in den Niederlanden und wird von Südafrika aus gesteuert. Zeitweise galt Steinhoff nach Ikea als zweitgrößter Möbelkonzern Europas. Die Unregelmäßigkeiten wurden 2017 entdeckt und stürzten das Unternehmen in eine Krise. Der Aktienwert stürzte um 98 Prozent ab. Jooste trat damals zurück. Er habe vom Bilanzbetrug nichts gewusst, erklärte er.

Die beiden angeklagten ehemaligen Geschäftsführer des Möbelhändlers Steinhoff sitzen im Gerichtssaal. © dpa-Bildfunk Foto: Hauke-Christian Dittrich
Anklage: "Schwer nachvollziehbare Scheingeschäfte" bei Steinhoff
Vor Gericht standen zwei ehemalige Geschäftsführer von Tochterfirmen des Möbelkonzerns. Der Vorwurf lautet Bilanzbetrug. (03.05.2023)
Übersicht von dem Schwurgerichtssaal vom Landgericht Oldenburg vor Prozessbeginn. © dpa-Bildfunk Foto: Sina Schuldt
Bilanzskandal: Prozess gegen Ex-Steinhoff-Manager ausgesetzt
Markus Jooste ist nicht vor Gericht erschienen. Ihm wird Anstiftung zur Bilanzmanipulation in Milliardenhöhe vorgeworfen. (18.04.2023)
Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Oldenburg | 22.06.2023 | 08:30 Uhr
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22.06.23 11:16
1

3620 Postings, 1150 Tage newsonpaar tausend Euro ?

also ich lebe damit min. 1 Jahr und wenns sein muss länger , habe eh keinen Luxus, scheinbar ist das hier aber egal,was sind schon paar tausend !  

22.06.23 11:17
1

261 Postings, 1649 Tage SchnauzeVollIn diesem Thread, werde ich nichts mehr schreiben

In meinen Augen, ist es jetzt unverantwortlich, hier immer noch 10 Nutzer gesperrt zu halten.
Gleichzeitig versucht man wieder eine Selbstbeweihräucherungsbubble aufzubauen....

Meine Meinung: Wer JETZT noch Steinhoff-Aktien NEU kauft, braucht sich später über den Verlust nicht zu wundern bzw. jammern.

Aktuell ist Steinhoff 17Mio Euro wert. Durch die Verwässerung die mit WHOA eintreten wird, wäre das eine Börsenbewertung ca. 85 Mio. => Normalerweise haben Insolvenzzock-Aktien eine Börsenbewertung von unter 10 Millionen.
Bei Steinhoff braucht man auch nicht darauf zu hoffen, das irgendwelche Leerverkäufer Aktien kaufen müssen um ihre Positionen zu schließen. (Was vielleicht bei anderen Insolvenzaktien der Fall ist...)
Wenn hier jemand geshortet hat, waren es die Gläubiger die jetzt im WHOA-verfahren genügend Aktien "geschenkt" bekommen.  

22.06.23 11:18

3620 Postings, 1150 Tage newsonSteinhoff

ist gar nix WERT auch keine 1 cent als Vermögen  

22.06.23 11:20
5

97 Postings, 953 Tage earnerSDK

Für alle, die dennoch einen Funken Hoffnung haben !
Die SdK steht immer noch an unserer Seite und wir sollten sie nicht vergraulen !
Für die Ausweitung des 6-Monatszeitraumes bei Delisting  brauchen wir deren Hilfe
notwendigst !
L.G. der Earner
 

22.06.23 11:20
1

2279 Postings, 2008 Tage dermünchner@ noenough: 100dausend Aktien

ich bin ja jetzt auch mit von der Partie......also jetzt hauen wir ordentlich Werbung raus für Steinhopps...wird alles gut, es gib natürlich Entschädigung ...logo...die Spenden freiwillig noch zu den 20% doppelt soviel für Steinhoff Aktionäre, weil die alle ne soziale Ader haben...oder wir machen von unserem Garantie-Recht gebrauch wie beim Einzelhandel....Ware ( in dem Fall die Aktie) gefällt mir nicht mehr.... :-)....ja wo kommen wir denn hin wenn man mit solchen Perlen Verluste macht....  

22.06.23 11:21
1

17855 Postings, 4675 Tage H731400Jooste

Vereinbarung mit Südafrika etc und der PWC Bericht wird nie veröffentlicht ! ohne Worte  

22.06.23 11:23
2

11232 Postings, 4947 Tage rübiNebenwerte Magazin

Natürlich laufen die anderen Bemühungen der SdK weiter, aber ein heutiger Erfolg vor Gericht hätte vielleicht die Verhandlungsbereitschaft auf Seiten der Anleihegläubiger vielleicht etwas erhöht – derzeit gibt es für die Anleihegläubiger keinen Grund zu verhandeln. Es bleibt bei der ganzen Geschichte ein bitterer Beigeschmack. Auch die zuletzt von der SdK aufgeworfenen Fragen zum Verahalten des Managements sollten weiter verfolgt werden:  

22.06.23 11:27
2

11232 Postings, 4947 Tage rübiWeiter Nebenwerte Magazin

an erinnert sich noch daran, dass in den letzten Jahren eigentlich auf jeder Generalversammlung IMMER die Vergütungspläne und später Optionspläne für das Management von den Aktionären abgelehnt wurden (beispielsweise am 30.4.2021 im nwm: „Steinhoff Aktie News: Generalversammlung mit Klatsche fürs Board“,). Offensichtlich hat das Management nun bei den Anleihegläubigern offenere Ohren gefunden:

„In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass die beiden Vorständer der Steinhoff International Holding NV zukünftig die Dachgesellschaft der restrukturierten Steinhoff-Gruppe führen sollen, sofern das Gericht dem Restrukturierungsplan die Zustimmung erteilen sollte. Dies erinnert stark an den Ablauf des Chapter 11 Verfahrens über die Mattress Firm-Gruppe, für deren Umsetzung der dortige Vorstand 5 % der Anteile an der „sanierten“ Mattress Firm erhalten hat, welche heute einen Gegenwert von über 100 Mio. Euro darstellen. Leider wurden keine konkreten Angaben darüber gemacht, ob und ja welche Erfolgsvergütung mit den beiden Herren Vorständen der Steinhoff International Holding NV für eine erfolgreiche Umsetzung des Restrukturierungsplan vereinbart
wurden.“ (SdK, Newsletter Nr.27)  

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