Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

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neuester Beitrag: 25.09.24 22:35
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2447
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27.03.21 07:34

2620 Postings, 3910 Tage kohlelangRisiko Insolvenz des PKF

Wo liegt die Haftungsgrenze des einzelnen Anlegers/Klägers, wenn beispielsweise LitFin im Laufe der Jahre Insolvenz anmeldet?

Ist das dann möglicherweise ein Fass ohne Boden, weil jeder einzelne Kläger gesamtschuldnerisch haftet?
 

27.03.21 10:24

2620 Postings, 3910 Tage kohlelangAbwarten?

Was spricht dagegen bis Mitte 2023 abzuwarten, also bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist?

Die Möglichkeit bei LitFin mitzumachen, hätte man dann zwar nicht mehr.
Aber damit auch kein Haftungsrisiko, falls dieser tschechische(!) PKF pleite geht.

Wer weiß, welche Optionen es in 2 Jahren gibt?

Wie seht ihr diese Güterabwägung?  

27.03.21 11:49

333 Postings, 3280 Tage MineonStiftungslösung / niederländische Stichting

gegen EY. Stiftungslösung des DSW ist ein Modell, dem ich mich anschließen werde wenn es soweit ist.  

27.03.21 12:07

2620 Postings, 3910 Tage kohlelang@Mineon

Kannst du in Stichworten die Vor - u. Nachteile zum SdK/LitFin-Modell aufzeigen?

Danke.  

27.03.21 15:37
2

6482 Postings, 6675 Tage brokersteveDas Modell ist unabhängig von Klagen ...

Und der DSW schreibt explizit, dass man klagen unabhängig davon verfolgen soll.
Das ist additiv zu sehen, dh Klage und dieser stiftungsfonds schließen sich nicht aus.  

27.03.21 15:38

6482 Postings, 6675 Tage brokersteveIch Klage auf jeden Fall mit LitFin...

Es kann sein, dass es danach kein PKF Modell mehr geben wird oder die Konditionen deutlich schlechter sind.

 

27.03.21 16:08
2

2620 Postings, 3910 Tage kohlelangOption: Abwarten

Die Honorarvereinbarung von P&M mit exorbitanten Stundensätzen und nicht kontrollierbaren angegebenen Stunden würde ich ohne PKF nicht akzeptieren.

Fällt der PKF z.B. spätestens nach der 2. Instanz aus, haften die Anleger.
Diese kommen dann für die noch offenen Rechnungen auf und müssen sehen wie sie aus dem Vertrag rauskommen.

E&Y wird alles daransetzen den Prozess nicht zu verlieren.
Der dann endgültige Imageschaden wäre immens.
Also werden sie mit den besten Anwälte durch alle Instanzen marschieren.
Ob das auf der Gegenseite ein tschechischer PKF durchhält, darf bezweifelt werden.

Mir würde es wesentlich besser gefallen, wenn ich nicht hafte, falls der PKF in die Insolvenz geht.

Sollte es in den nächsten Monaten eng werden für E&Y könnten weitere PKF u.U. bessere Angebote machen, als es z.Zt. der Fall ist.  

28.03.21 10:16

6482 Postings, 6675 Tage brokersteveBesser als LitFin... Never ...Ich kenne viele

Fälle und für weniger macht es kein Prozesskostenfinanzierer.
Das Risiko, dass es keinen mehr gibt ist viel höher, weil die meisten sich dann schon klagen angeschlossen haben.
Und die PKF brauchen ein großes Volumen ,mum überhaupt ein Angebot machen zu können.

Muss jeder aber selbst entscheiden.

Bei LitFin wird durch Zuzahlungen auf ein Anderkonto nochmal zusätzliche Sicherheit geschaffen. Das gabs bislang noch nie. Ich halte den SDK , der dahinter steht, für sehr seriös.  

28.03.21 10:41
2

2620 Postings, 3910 Tage kohlelangWeitere Entwicklung abwarten?

Die prozentuale Erfolgsbeteiligung des PKF ist für mich sekundär.
Ich wäre auch bereit deutlich mehr als 30 % im Erfolgsfall abzugeben, wenn ich dadurch von jedweder Haftung befreit bin.

"Theoretisch" denkbar wäre ja auch, dass ein PKF lediglich Mandaten für eine Kanzlei "akquirieren" soll, sich anschließend zügig per Insolvenz verabschiedet, und die Mandanten dann vertraglich zunächst an der Kanzlei gebunden bleiben.

Es ist zudem davon auszugehen, dass der PKF noch weitere Prozesse finanziert, deren Ausgang dann zusätzlich seine Solvenz bedoht.

Warum also nicht noch 2 Jahre die Entwicklung beobachten, um sich ggf. ohne Haftungsrisiko einem PKF anzuschließen, oder, falls sich herausgestellt dass es E&Y zunehmend gelingt den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, diese Klageoption ohne Hafungsrisiko zu verwerfen?
 

28.03.21 11:00

7598 Postings, 1603 Tage Meimstephentwicklungen abwarten

ganz genau , erst schredderten Anwälte wdi, dann stürzten sie  sich auf braun, dann auf bafin, dann auf ey jedesmal ohne viel Ahnung was eigentlich los war  

28.03.21 12:46
3

2620 Postings, 3910 Tage kohlelangSetz dich an den Fluss...

Sollten sich die Aussichten in den kommenden 2 Jahren deutlich verbessern, dass E&Y entschädigen muss und kann, wird es wahrscheinlich auch verbesserte Angebote von PKF geben, da das Risiko dann abnimmt.

Sollten sich die Aussichten auf Entschädigung dagegen deutlich verschlechtern, wird es besser sein als Kläger nicht zu haften.
Auch nicht indirekt über einen PKF.

Aus meiner Sicht gibt es deshalb aktuell keinen Handlungsbedarf.  

29.03.21 14:58

2620 Postings, 3910 Tage kohlelangWieso hat sich kein großer deutscher PKF

mit ausreichender Bonität gefunden, bei dem es das Risiko einer Insolvenz und damit einer Haftung für die Kläger nicht gegeben hätte?

Beispielsweise wäre die Allianz AG als PKF eine ganz andere Nummer.
 

30.03.21 17:02

27 Postings, 5863 Tage test123543Pinsent Masons: Mit welcher Dauer rechnen Sie?

Lautet FAQ von Pinsent Masons (https://updates.pinsentmasons.com/reaction/...Seminar_19_02_2021.PDF)

Mit welcher Dauer des Verfahrens rechnen Sie?
Eine konkrete Verfahrensdauer können wir nicht vorhersagen. Die Dauer eines Prozesses ist auch von Gericht
zu Gericht unterschiedlich. Pro Instanz müssen Sie mit 1 - 2 Jahren rechnen. Das Verfahren wird länger
dauern, sofern eine Kapitalanleger-Musterklage nach dem KapMuG abgewartet werden müsste. Im Fall eines
KapMuG-Verfahrens sind aufgrund der Komplexität auch 4-5 Jahre, sogar 12 Jahre keine Seltenheit.

Nach meinem Verständnis hat Tilp schon eine Kapitalanleger-Musterklage (bei München?) eingereicht. Heißt es, dass das Verfahren mit Pinsent Masons dann nicht früher als mit Tilp abgeschloßen wird?  

30.03.21 19:27
1

2620 Postings, 3910 Tage kohlelang2 Jahre beobachten.

E&Y wird wahrscheinlich auf Zeit spielen.

Bei 3 Instanzen sind das schon mal bis zu 6 Jahren.
Bei Abwarten der Musterklage locker das Doppelte.

Dazu kommt: In dubio pro reo.

Sollte es also nicht gelingen E&Y Vorsatz nachzuweisen, hat der PKF dann auch noch deren Kosten  am Hals.
Schmeißt der PKF das Handtuch, haften die Aktionäre als Kläger.

Deshalb sollte meiner Meinung nach nur derjenige mit PKF klagen, der grundsätzlich auch ohne PKF den Vertrag mit P. und M. unterschreiben würde.

Seitenlinie, und abwarten in welche Richtung sich die Dinge entwickeln, scheint zumindest mir die sinnvollste Option zu sein.

In 2 Jahren dann entweder klagen, mit oder ohne PKF, oder das Thema abhaken.
 

31.03.21 09:22

2620 Postings, 3910 Tage kohlelangEnde März 2021,

also heute, läuft die Frist ab um sich an einer Sammelklage über LitFin zu beteiligen.

Kann mir vorstellen, dass sie diese Frist verlängern werden.
Aber erst einmal Druck aufbauen...

Die für mich entscheidende (Verjährungs -)Frist endet erst in gut 2Jahren.

Wait and see.  

31.03.21 11:27
1

6482 Postings, 6675 Tage brokersteveIch hab bei litfin unterschrieben weil

Die Konditionen eher schlechter werden

Es sein kann, dass kein PKF mehr finanziert

Es eine internationale kanzlei ist und ggfs auch andere länderprozesse mit reinspielen

Man sich letztlich nur dieser einen Sammelklage und ggfs Klage gegen BaFin anschließt und andere Verhandlungen mit Stiftungen wie die des DSW auf eigene Faust selbständig durch einen selbst Weiterbetrieben werden kann parallel dazu

Zusätzlich Sicherheiten durch LitFin gestellt wurden und LitFin seriös ist und vom SdK empfohlen wurde.  

31.03.21 11:40
1

27 Postings, 5863 Tage test123543Geht der PKF insolvent, haften die Aktionäre

Theoretisch ja. Aber im Newsletter von sdk hat man auch klar beschrieben was hoch das Risiko sein könnte.  Die Anwaltskosten von EZ sollen mit Treuhandskonto gesichert werden und M.P. hat auch monatliche Rechnung zugesagt sodass es keinen großen Rückstand geben wird. Es gibt zwar Risiko, aber es ist nicht zu übertreiben.  

31.03.21 12:03
2

2620 Postings, 3910 Tage kohlelang11:40 Uhr...Fristverlängerung bei LitFin.

Wer hätte das gedacht?
:)

Es ist alles so durchsichtig und billig.

Mandanten abfischen für P. und M.?  

31.03.21 12:27
2

2620 Postings, 3910 Tage kohlelangLesen hilft.

"Im Falle einer Prozessniederlage müssen die Kläger die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen...in der ersten Instanz...rund 998.000 Euro."

Wohlgemerkt: "in der ersten Instanz."

Wenn rs so sicher wäre, dass E&Y unterliegt, warum gibt es dann nicht einen regelrechten Wettbewerb der PKF?

 

31.03.21 17:18

6482 Postings, 6675 Tage brokersteveDie meisten Kosten müssen als Vorschuss

Einbezahlt werden, so dass das Risiko minimiert ist.

Zudem wurde nochmal ein anderkonto eröffnet auf dem zusätzliche sicherunsgbeträge einbezahlt werden.

Also das gleiche werden andren wohl eher nicht anbieten können, das muss aber jeder selbst einschätzen.

Das Risiko, dass da nix mehr oder schlechtere ang site kommen, Stufe ich deutlich höher ein.

Im übrigen ist Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit EY für ihr vorsätzliches wegschauen in Haftung zu nehmen, der Meinung sind so gut wie alle Rechtsprofessoren.  

31.03.21 18:19
2

2620 Postings, 3910 Tage kohlelangSuspekt

Teurer wird es in den nächsten 2 Jahren nur dann, wenn sich die Aussichten für die Kläger verschlechtern.
Dann sollte man das Thema sowieso abhaken.

Sollten sich die Aussichten jedoch verbessern, führt dies wohl eher zu besseren Angeboten, da das Risiko für den PKF ja geringer wird.
...
Die heutige Nummer mit der Fristverlängerung am letzten Tag und der künstlichen Verknappung der Zeit, indem sich bei der darauf folgenden weiteren Verlängerung die Konditionen verschlechtern,  lässt das Konstrukt in meinem Augen noch unseriöser erscheinen.
...

Was hat LitFinn denn an erfolgreichen Prozessfinanzierungen bisher vorzuweisen?

Wer haftet im Insolvenzfall, nur die deutsche Dependance oder auch die tschechische Muttergesellschaft und haftet diese dann etwa nach tschechischem Insolvenzrecht?  

01.04.21 16:49
4

2346 Postings, 5788 Tage butschiDie Anwälte verdienen immer

Denen kann es egal sein, ob E&Y, der PKF oder die Aktionäre nochmals zahlen.

Auf jeder Fall dauert es sehr lange und am Ende wird es für die Aktionäre selbst im Siegfall nicht viel geben. Die Frage ist auch, wenn E&Y verliert ob nicht erstmal Wirecard / Inso entschädigt werden muss.

Anmeldung Forderung beim Inso und Verklagung E&Y direkt ist ja auch ein versuchte doppelte Eintreibung der Forderung.

ich denke mal, wenn es für E&Y schlecht aussieht, werden sie 80-175 Mio. zahlen. Das meiste davon dürfte für Kosten, Gericht, Vergleichsgebühren, Anwälte verblasen werden oder sich der Inso als Kosten in die Tasche stecken. Wenn dann 40-80 Mio an den die Aktionäre gehen, lohnt das den Aufwand nicht.

In 6 Jahren ist E&Y der Sieger vor Gericht oder E&Y D eine leere Hülle.

Klagen gegen die Bafin müssen sicher bis zum Eu-GH und zurück gehen und werden maximal wegen Staatshaftung gegen D wegen fehlerhafter oder Nichtumsetzung einer EU-Richtlinie Erfolg haben.  

01.04.21 17:47

1489 Postings, 1349 Tage Frauke60@: Die Anwälte verdienen immer - am meisten

ist doch fast egal solange man kein gutes Geld schlechtem hinterher wirft.
USA ist da schon besser. 30% vom Erfolg an die Anwälte ohne Vorschuss vom Geschädigten.
Dann kann was vom (Total)-Verlust wieder reinkommen - egal wann.
... und hier...
Sind Sie Rechtsschutz versichert?

Wobei sich vielleicht seit der Dieselklage etwas geändert haben könnte.  

01.04.21 18:37
1

2620 Postings, 3910 Tage kohlelangNebelkerzen

Wenn die Rechtsverdreher einen guten Job machen, sollen sie von mir aus auch abcashen.
Aber, nur dann.

Stattdessen wälzen sie ihr "Unternehmerrisiko" komplett auf die Kläger ab.
Selbst dann, wenn ein PKF als Puffer dazwischen geschaltet ist.

Und der PKF suggeriert durch einen noch nicht einmal 7-stelligen Betrag auf einem Notaranderkonto, die Kläger hätten, falls überhaupt, nur ein sehr geringes Kostenrisiko.

Dabei reicht das Notaranderkonto noch nicht einmal für die erste  Instanz, falls E&Y obsiegen sollte; was nicht auszuschließen ist.

Ein fairer Deal sieht anders aus:
Z.B. könnten die Kläger 30% und mehr im Erfolgsfall von dem erstrittenen Betrag abtreten, und bei Misserfolg haften sie mit keinem einzigen Cent.

Aber zig Seiten Vertragstext zu studieren und 9(!) Unterschriften zu leisten, passt dann doch irgendwie nicht zu der Schlagzeile "kein Kostenrisiko."

Es könnte der Eindruck entstehen, dass der PKF lediglich als Köder fungiert, um Mandanten für eine Kanzlei zu akquirieren.

 

01.04.21 19:38
1

83 Postings, 1654 Tage Desperados123Ich hab den Vertrag auch gelesen

Und mich gegen eine Unterschrift entschieden.

Für die erste Instanz ist man aus meiner Sicht weitgehend abgesichert.

- Bezahlung Gerichtskosten vorab.
- Treuhandkonto für gegnerische Anwälte bei Niederlage
- Monatliche Anrechnung und bei nicht Bezahlung Einstellung der Leistung durch Anwalt.

Das ist alles ok. Was mich abgehalten hat, ist der Fakt, das in keinem Vertrag was steht, wie ich dort wieder aussteigen kann bzw. Was dies dann auch finanziell bedeutet ?

Man unterzeichnet den Prozesskostenfinanzierungsvertrag zu der Mandatsvereinbarung ja unabhängig voneinander.

Nehmen wir an, wir gehen in die 2te Instanz.
EY gewinnt die erste und Treuhandkonto ist aufgebraucht. Litfin springt ab, ist pleite etc.

Was ist dann mit der Mandatsvereinbarung ? Bezahlen wir Deppen dann alles aus der Portokasse? Es stehen j noch nicht mal irgendwelche Kündigungsfristen im Vertrag drin.

Anderes Beispiel : kann ich auch vor dem Ende der ersten Instanz abspringen ( wenn eine Niederlage droht ) oder drohen dann Strafzahlungen ?

Vl. Sehe ich auch zu viele Probleme wo keine sind, aber ich werde hier diesen „Dreck“ kein gutes Geld mehr hinterher.
 

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