Um es vorweg zu nehmen: Ich halte sowohl Klagen gegen Bafin als auch gegen das Unternehmen Wirecard für nutzlos. Der eine haftet nicht, bei dem anderen ist nichts zu holen.
Kommen wir also zu EY als Hauptübeltäter. Nach meiner Auffassung muss grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, um einen Anspruch ausserhalb der im HGB festgeschriebenen Haftungsobergrenze zu begründen. Die haben richtig Mist gebaut und sich wie Anfänger übertölpeln lassen. Grobe Fahrlässigkeit liegt also nahe, aber ob diese letztlich tatsächlich auch gerichtlich festgestellt wird, ist hochgradig unsicher und dauert auch sehr lange.
Ich habe mich bei TILP angemeldet und habe eine Kostentabelle erhalten, die ich gerne mit euch teile (siehe Anlage, die ganze Tabelle geht leider nicht durch)
Rechnen wir kurz: Bei einem Schaden von 10.000 Euro fällt eine Gebühr für TILP von ca. 1.600 Euro an. Angenommen, es werden insgesamt 15 Mrd. Schaden angemeldet (wahrscheinlich weniger) und EY wird verurteilt und verfügt über ein Vermögen von 1,5 Mrd (wahrscheinlich viel weniger), kann mit einer Quote von 10% gerechnet werden.
Ich zahle also 1.600 Euro, um vielleicht eine Entschädigung von1.000 Euro zu erhalten.
Das wäre total sinnlos, zumal ich die Aussichten auf eine Verurteilung mit 10% ansetze.
Wo ist mein Denkfehler? |
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