ich denke in der sache hast du sicherlich recht aber das ist doch nicht anderes ,als wenn es gegen ey auf schadensersatz geht , es liegt in der hand eines jeden seine ansprüche bei gericht gegen braun einzuklagen und auch vermögen zu arrestieren, da es sich hier jawohl um eine zivilklage handelt ist ja der staat aussen vor, ich muß gegen ey auch die kosten tragen. wenn ich mich recht erinnere waren es früher mal 6 % säumnisgebühr oder zinsen wenn man dem staat was schuldete fällig, ist glaube ich in zeiten des kriminellen nullzins ezb handles ca. 20 jahre ist dieser vor ein paar jahren angepaßt worden, weiss nicht mehr den aktuellen stand aber da kann man drüber sicher streiten..... eine klage auf psychoterror schmerzensgeld gegen braun müßte sicherlich auch zu prüfen sein.... epstein, ich denke bei den gebühren der us-rechtsanwalts-dieben, wird sich jeder den weg zu gericht gespart..... der nicht wußte ob epstein geld nicht doch in der karibik verbuddelt liegt.... |