Nein, keine "Relativierung". Eine korrekte Einordnung, denn ein "Angriff" setzt immer Vorsatz/Absicht voraus. Der AFDler ist deshalb auch kein "Opfer", sondern ein Geschädigter. Dass das unbefugte Abhängen von Wahlplakaten eine Straftat ist, ist eh klar.
Dass das Verfolgen von Tätern erhebliche Risiken beinhaltet, ist doch wohl allgemein bekannt. Hätte der AFDler nicht machen müssen/sollen. Schau "XY" heute Abend, da wird es wieder entsprechende Warnungen geben.
Im Übrigen verbietet es sich, diesen Vorfall auch nur andeutungsweise mit dem tatsächlichen Messerangriff u.a. auf den Polizeibeamten zu vergleichen oder in die Näge zu bringen. |