versiko AG Hilden WKN 540 868 / ISIN DE0005408686 WKN 540 867 / ISIN DE0005408678 WKN A0EKMG / ISIN DE000A0EKMG
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Freitag, den 22. Juli 2011 um 10.00 Uhr in Tonhalle Düsseldorf Helmut-Hentrich Saal Ehrenhof 1 40479 Düsseldorf
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein. Tagesordnung
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 3.931.233,79 EUR wie folgt zu verwenden: 1.
Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt 1.993.000,00 EUR, wie folgt: a)
Ausschüttung einer Dividende von 0,26 EUR je dividendenberechtigter Vorzugsaktie an die Inhaber der 2.956.846 dividendenberechtigten Vorzugsaktien (ohne Vorzugsaktien Serie B), ergibt 768.779,96 EUR. b)
Ausschüttung einer Dividende von 0,26 EUR je dividendenberechtigter Vorzugsaktie an die Inhaber der 993.154 dividendenberechtigten Vorzugsaktien Serie B, ergibt 258.220,04 EUR. c)
Ausschüttung einer Dividende von 0,23 EUR je dividendenberechtigter Stammaktie an die Inhaber der 4.200.000 dividendenberechtigten Stück Stammaktien, ergibt 966.000,00 EUR. 2.
Gewinnvortrag
Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 1.938.233,79 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die nach § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG gebotene Nachzahlung des Vorzugs der Vorzugsaktien und der Vorzugsaktien der Serie B für das Geschäftsjahr 2009.
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag sind die zur Zeit des Gewinnverwendungs-vorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von
0,26 EUR je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (ohne Vorzugsaktien Serie B),
0,26 EUR je dividendenberechtigter Vorzugsaktie der Serie B und
0,23 EUR je dividendenberechtigter Stammaktie
vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividenden-summe vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (Stamm- und Vorzugsaktien sowie Vorzugsaktien der Serie B) und zur Ausübung des Stimm-rechts (nur Stammaktien) berechtigt sind nach § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 der Satzung alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre, die sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse
versiko AG c/o BADER & HUBL GmbH Wilhelmshofstraße 67 74321 Bietigheim-Bissingen Telefax: (07142) 788667-11 E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
bis spätestens zum Ablauf des Freitag, dem 15. Juli 2011, zugehen. Umschreibungen im Aktienregister finden nach § 9 Abs. 4 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ab dem sechsten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. ab Montag, dem 18. Juli 2011, bis zum Ablauf der Versammlung nicht statt.
Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmachtserteilung, der Widerruf der Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen. Ein Nachweis der Vollmachtserteilung kann per E-Mail an Katrin.Hammerich@versiko.de übermittelt werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich in diesem Fall das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Stammaktionäre können sich auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Weitere Einzelheiten hierzu werden den Stammaktionären mit den Anmeldeunterlagen mitgeteilt.
Anträge von Aktionären
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG sind an folgende Adresse auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden:
versiko AG z.H. Frau Katrin Hammerich Liebigstr. 11–13 40721 Hilden Telefax 02103-929 4134 E-Mail: Katrin.Hammerich@versiko.de
Rechtzeitig, d. h. bis Donnerstag, dem 7. Juli 2011 eingegangene Anträge im Sinne des § 126 AktG werden den anderen Aktionären im Internet unter www.versiko.de zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.
Wir freuen uns, Sie in Düsseldorf begrüßen zu dürfen.
Hilden, im Juni 2011
versiko AG
Der Vorstand |