"XETRA auch nicht mehr (s. Posting 7411)"
Da muß man differenzieren, weil es bei XETRA jetzt zwei Handelssegmente gibt. Zum einen den Spezialistenhandel. Das ist das, was früher der Parketthandel war und jetzt von den in Spezialisten umbenannten früheren Maklern mit über die elektronische Handelsplattform XETRA abgewickelt wird. Dieser Bereich ist bei Aqua vom Handel ausgesetzt. Und zum anderen das XETRA-Trading. Das ist der Bereich, der auch schon früher direkt über die elektronische Handelsplattform XETRA abgewickelt wurde. Dieser Bereich ist bei Aqua noch nicht vom Handel ausgesetzt.
Und auch was die "angemessene Frist" betrifft, muß unterschieden werden. Für die seit April neu eingeführten Regelungen, was z.B. den Wertpapierprospekt für die Firmenaktien betrifft, oder den Aktienmindestnennwert oder die Mindestaustattung mit Eigenkapital muß den Firmen natürlich eine Frist gewährt werden, diese Anforderungen zu erfüllen. Anders sieht es allerdings bei der Handelsaussetzung durch die SEC aus, die gerade deswegen verfügt wurde, weil Aqua alle gewährten Fristen mißachtet hat. Da besteht auch für die deutschen Börsenplätze kein Erfordernis, noch eine zusätzliche Frist zu gewähren. Daß Mike erwartet hat, daß die Handelsaussetzung an den deutschen Börsenplätzen noch nicht so schnell erfolgt, muß man ihm nicht vorhalten. Wir haben ja auch damit gerechnet, daß die deutschen Börsenplätze eher lahmarschig reagieren, oder erst mal abwarten, wie die von der SEC gesetzte Vorläufigkeitsfrist ausgeht. |