Dem Willen nach zu Urteilen - Ja.
Aber. Das erweiterte Risikomangement könnte einem Geschäftsführer ermöglichen, entgegen seiner Treuepflicht, Tatsachen falsch darzustellen um das WOAH zu beantragen.
Das steht - übergeordnet - bei Steinhoff im Raum.
Dem Geschäftsführer ist es demnach möglich, dass Unternehmen schlecht zu rechnen aber nicht so schlecht, dass Insolvenz beantragt werden müsste, sondern reinewegs ein WOAH. Das WOAH könnte also, ich steige da aber noch nicht ganz durch, beantragt werden obwohl es tatsächlich garnicht beantragt werden müsste.
Wird das WOAH nun eingeleitet obwohl es garnicht hätte eingeleitet werden dürfen, können Rechte der Gläubiger ebenso beschnitten werden wie jene der Anteilseigner. Du befindest dich meinetwegen in Klasse 2 der Gläubiger, gemeinsam mit 10 anderen. Ihr habt offene Forderungen i.H.v 500 Millionen Euro. Der Richter stimmt nun einem Vergleich zu, der Euch insofern beschneidet, als dass ihr nunmehr nur noch 150 Millionen Euro zugesprochen bekommt und gleichzeitig 5% am Unternehmen erhaltet, die aber nur 50 Millionen Euro Wert sind. Das Unternehmen bleibt aber, mehr oder weniger, in seiner Ursprungsform bestehen. Ihr als Gläubiger werdet dann im Zuge des Verfahrens dazu gezwungen, entsprechenden Vergleich anzunehmen, um das Überleben des Unternehmens zu gewährleisten.
Das klingt im Gesamtzusammenhang super, ist aber Unrechtens, da die Umstände die dazu führten, dass ihr in euren Forderungen beschnitten wurdet, faktisch Garnicht vorhanden waren.
Dem soll die Ernennung eines unabhängigen Finanzexpterten des Gerichts entgegenwirken. Gleiches was übrigens die SdK mit der Sonderprüfung bewirken/beweisen wollte. Stellt sich jetzt heraus, dass der Unternehmer entgegen seiner Treuepflicht gehandelt hat, müssen alle Beteiligten natürlich gemäß ihrer Quote ordentlich und Fair entschädigt werden; bemessen anhand der neuen Umstände; der tatsächlich richtigen Bewertung des Unternehmens.
Dem Unternehmen steht es im Anschluss offen, rechtlich gegen seinen Geschäftsführer vorzugehen; Stichwort Schadensersatz aufgrund von Pflichtverletzung / Treuwidrigem Handeln.
Alles nur meine Meinung.
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