Ein WHOA sieht es normalerweise vor ein Unternehmen zu retten oder solvent zu liquidieren, wobei hier versucht wird das meiste rauszuholen.
Dabei legt ein Management, das nicht korrupt ist und für die Eigentümer arbeitet, einen WHOA-PLAN vor.
Normalerweise würde dieser bei Steinhoff u.a. wie folgt lauten:
1) Kein Verlust der Gläubiger durch Schuldenschnitt, aber erzwungene Zinssenkung für X Jahre.
2) Kleiner Schuldenschnitt und keine Zinssenkung
3) Ein Mix aus 1) und 2)
Oder
4) Ein Treffen in der Mitte von Liquidation Value von 6 Mrd und dem RV von 8 Mrd. Also 7 Mrd für die Gläubiger und 1 Mrd für uns
Oder
5) Ein DES
Wenn in einem der obigen Fälle eine Gläubigergruppe nicht mitzieht, dass Gericht den Vorschlag aber als fair wertet, dann kann ein Gericht diese Stimme ersetzen.
Bei dem WHOA-PLAN "unseres" Managements müsste der Richter hier jedoch die Srimme der eigentlichen Initiatoren des WHOAs, unsere Stimme, ersetzen. (da das Management eigentlich für uns arbwiten sollte).
Laut Steinhoffs Rechnung würden wir jedoch absolut NICHTS bekommen, wobei die Gläubiger bereits 3 Mrd+ an Zinszahlungen, einen Teil von Mattrese Firm, billige Pepco-Shares etc. bekommen haben und jetzt noch rund 8 Mrd mejr wollen auf gekaufte distressed debt.
Wird ein Richter hier 2000 bis 30000 Kleinanleger enteignen? Wie wird der Richter reagieren, wenn die SdK die Sonderprüfung anregt und weitere Verfahren startet?
Bei Unregelmäßigkeiten der Daten (Unternehmenbewertungen) etc. und der weiteren Schikane seitens Steinhoff (Bankbestätigungen nur in Engl.) wird ein Richter sicherlich nicht leichtfertig unsere Stimme ersetzen. |