STEINHOFF Reinkarnation

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neuester Beitrag: 16.12.24 13:26
eröffnet am: 28.03.23 14:22 von: clever_hande. Anzahl Beiträge: 20784
neuester Beitrag: 16.12.24 13:26 von: Bobo1979 Leser gesamt: 7098896
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26.06.23 15:24

108 Postings, 1370 Tage TrefferquoteWolle185: Sprichst von Dir

26.06.23 15:29

990 Postings, 3636 Tage c_BROKERDas könnte mal ne schöne

Untertasse geben....gezieltes Einsammeln von unten ?  

26.06.23 15:31
2

11232 Postings, 4947 Tage rübiWir haben noch

12 Börsenhandelstage bis zum 12.7.2023

Jaap Peer ,vielen Dank für deine Aktivitäten  
Hiermit

bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Wir bemühen uns, Ihre Frage so schnell wie möglich zu beantworten.
Wir versuchen, Auskunftsanfragen aus unterschiedlichen Systemen innerhalb von 10 Werktagen zu beantworten.
Wenn Sie ein dringendes Anliegen haben, begründen Sie dies bitte in Ihrer Anfrage.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Steuer- und Zollverwaltung / FIOD-Infodesk
Postfach 6021 | 1005EA | Amsterdam
 

26.06.23 15:36

108 Postings, 1370 Tage TrefferquoteJaap Peer: Automatische Antwort

26.06.23 15:39

7669 Postings, 2321 Tage Roothom@earner

"Also nochmals die Frage an die Juristen,  können wir mit 35% Ablehnung (bei 65%
Enthaltungen)  den Vorstand zwingen, das WHOA auf Eis zu legen."

Dazu muss man kein Jurist sein.

Die Antwort steht in dem Whoa-Plan, den das Gericht bestätigt, und SH in Kraft gesetzt hat.

 

26.06.23 15:40

1254 Postings, 854 Tage BlitzstartUntertasse - was ist das?

26.06.23 15:45

7669 Postings, 2321 Tage RoothomHier noch der Passus aus der PM:

"This means that the WHOA Effective Date (as defined in the WHOA Restructuring Plan) has occurred. With effect from today, SIHNV and each Restructuring Plan Stakeholder (as defined in the WHOA Restructuring Plan) are bound by the terms of the WHOA Restructuring Plan regardless of whether or not the relevant Restructuring Plan Stakeholder voted in favour of the WHOA Restructuring Plan."  

26.06.23 16:21
1

70 Postings, 768 Tage BlueXYZLiebe Steinhoff Gemeinschaft

Ich lese hier seit einigen Jahren mit, hatte mich jedoch noch nie angemeldet.

Ich bin auch im Gegensatz zu vielen anderen hier mit meinem Aktienbestand ein kleines Licht, aber was hier passiert ist, ist meiner Meinung nach unerhört.

Ich bin der Meinung das der einzige der uns jetzt noch helfen kann der Jurist  Dr. Rainer Füllmich ist.  Er ist jemand der bestens vernetzt ist - soweit ich weiß  auch in USA und in Südafrika. Er kennt Sammelklagen und hat schon einige Kämpfe mit Big Money ausgefochten. Ich bin sicher, dass wenn ihm jemand mitteilt, dass Aktionäre hier in 2 Tage über 300.000 Euro bereitgestellt haben und er die Kraft sieht die von uns vielen ausgeht, er uns vielleicht helfen würde und er vielleicht für uns in den Ring steigen würde.

Ich würde vorschlagen dass ihn jemand wie der honorige Dr. Wulf kontaktiert und ihn über die Sachlage informiert. Oder auch Deol, mehr als Nein sagen kann er ja nicht. Ich habe über die Fakten und das was hier passiert viel zu wenig fundierte Ahnung und kann ihm keinerlei Infos liefern.

Ich denke wenn jemand diesen Herrschaften im Steinhoff Vorstand die Stirn bieten kann, bzw. zumindest sehr unangenehm für diese Herrschaften werden kann dann ist das Dr. Füllmich.

Bitte Herr Dr. Wulf, bitte Deol, einen Versuch wäre es vielleicht wert?


Meine persönliche Meinung.  Keine Kaufempfehlung. Keine Verkaufsempfehlung.

 

26.06.23 16:21

70 Postings, 768 Tage BlueXYZLiebe Steinhoff Gemeinschaft

Ich lese hier seit einigen Jahren mit, hatte mich jedoch noch nie angemeldet.

Ich bin auch im Gegensatz zu vielen anderen hier mit meinem Aktienbestand ein kleines Licht, aber was hier passiert ist, ist meiner Meinung nach unerhört.

Ich bin der Meinung das der einzige der uns jetzt noch helfen kann der Jurist  Dr. Rainer Füllmich ist.  Er ist jemand der bestens vernetzt ist - soweit ich weiß  auch in USA und in Südafrika. Er kennt Sammelklagen und hat schon einige Kämpfe mit Big Money ausgefochten. Ich bin sicher, dass wenn ihm jemand mitteilt, dass Aktionäre hier in 2 Tage über 300.000 Euro bereitgestellt haben und er die Kraft sieht die von uns vielen ausgeht, er uns vielleicht helfen würde und er vielleicht für uns in den Ring steigen würde.

Ich würde vorschlagen dass ihn jemand wie der honorige Dr. Wulf kontaktiert und ihn über die Sachlage informiert. Oder auch Deol, mehr als Nein sagen kann er ja nicht. Ich habe über die Fakten und das was hier passiert viel zu wenig fundierte Ahnung und kann ihm keinerlei Infos liefern.

Ich denke wenn jemand diesen Herrschaften im Steinhoff Vorstand die Stirn bieten kann, bzw. zumindest sehr unangenehm für diese Herrschaften werden kann dann ist das Dr. Füllmich.

Bitte Herr Dr. Wulf, bitte Deol, einen Versuch wäre es vielleicht wert?


Meine persönliche Meinung.  Keine Kaufempfehlung. Keine Verkaufsempfehlung.

 

26.06.23 16:25

995 Postings, 1522 Tage Andreas 108Bluex

Super Idee 😃. Und wer bezahlt das ?  

26.06.23 16:30

995 Postings, 1522 Tage Andreas 108Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 27.06.23 10:26
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer

 

 

26.06.23 16:30
3

530 Postings, 3810 Tage Blutegel#15321

Meinst Du Dr. Reiner (mit "ei") Füllmich? Interessante Vita ...

https://www.t-online.de/nachrichten/corona-krise/...el-um-corona.html  

26.06.23 16:30
1

7360 Postings, 6625 Tage relaxed#15323 Womöglich kann

man die CVRs beleihen?
-----------
Das Copyright für den Inhalt (Text und Bilder) liegt bei relaxed.

26.06.23 16:33

7360 Postings, 6625 Tage relaxedLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 27.06.23 10:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema

 

 

26.06.23 16:33
1

70 Postings, 768 Tage BlueXYZnormalerweise gibt es bei sammelklagen

einen gewissen Betrag für jeden einzelnen der sich anschließt.
aber wie gesagt ich habe dazu zu wenig Ahnung.

man müsste dazu erstmal wissen was es kostet und ob die Möglichkeit überhaupt besteht.



 

26.06.23 16:33

70 Postings, 768 Tage BlueXYZLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 27.06.23 10:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Doppel-Posting

 

 

26.06.23 16:42
4

1150 Postings, 1632 Tage SouthernTraderCVRs - was gilt? - 1

Sämtliche Informationen zu den CVRs stehen im "Restructuring plan", Schedule 13, Summary of terms and conditions of CVRs.

Quelle: https://www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php

Ich habe mal die ersten Kapitel übersetzt:

Zusammenfassung der Bedingungen und Konditionen von CVRs

1.1 Einleitung
Dieser Anhang 13 enthält eine Zusammenfassung der Bedingungen für die CVRs. Die CVR-Instrumente werden im Wesentlichen in der auf www.steinhoffinternational.com veröffentlichten Entwurfsform datiert und freigegeben, vorbehaltlich bestimmter endgültiger Änderungen (wie im Zustimmungsantrag definiert). Sofern hierin oder in diesem Umstrukturierungsplan nicht anders definiert, haben die in diesem Anhang 13 in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der CVR-Instrumente gegeben wird.

Den Erstbegünstigten der CVRs wird empfohlen, sich mit ihren Rechts- und Steuerberatern über die Bedingungen der CVRs und etwaige Genehmigungen oder Zustimmungen zu beraten, die von der südafrikanischen Zentralbank oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde in Bezug auf die CVRs erforderlich sein könnten ("Exchange Control Approvals").

Da die geschätzten Werte der Vermögenswerte sowohl in einem Reorganisations- als auch in einem Liquidationsszenario die ausstehenden konsolidierten Schulden der Group Services nicht übersteigen, sollten sich die Erstbegünstigten darüber im Klaren sein, dass es keine Garantie dafür gibt, dass die CVRs irgendeinen Wert haben werden oder dass irgendeine Zahlung auf die CVRs erfolgen wird. Infolgedessen stellen die CVRs nur ein potenzielles laufendes wirtschaftliches Interesse an der umstrukturierten Gruppe dar. Die New Topco ist daran gehindert, Ausschüttungen auf die CVRs vorzunehmen oder zu beschaffen, solange die Schulden der Group Services (oder, um Zweifel auszuschließen, ein Teil davon) gegenüber den betroffenen CPU-Gläubigern (ob unter den CPUs oder den Kreditfazilitäten) ausstehen.

1.2 Emission der CVRs
Im Rahmen der Durchführung der Transaktion werden die Erstbegünstigten Anspruch auf die CVRs haben (siehe Ziffer 141 der Begründung). SIHNV und/oder New Topco werden den Stichtag für die CVRs öffentlich bekannt geben, sobald dieser bekannt ist.

Diese CVRs werden ohne Gegenleistung ausgegeben, und die Erstbegünstigten haben Anspruch darauf, unabhängig davon, ob sie für die Transaktion stimmen oder nicht (gemäß dem Umstrukturierungsplan und/oder dem Zustimmungsantrag (je nach Fall)).

Die CVRs werden in einem solchen Verhältnis ausgegeben, dass die Erstbegünstigten, bei denen es sich um (i) SIHNV-Aktionäre handelt, insgesamt und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens 20 % des gesamten wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital der New Topco nach Abschluss der Transaktion und indirekt ihres Anteils an der Gruppe und (ii) betroffene CPU-Gläubiger insgesamt und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens 80 % des gesamten wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital der New Topco nach Abschluss der Transaktion und indirekt ihres Anteils an der Gruppe erhalten.

Das CVR-Instrument ist eine Urkunde nach englischem Recht, die der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von England und Wales unterliegt.

Die CVRs werden zunächst an die Zahlstelle ausgegeben, die die CVRs treuhänderisch für die Erstbegünstigten verwahrt, bis diese bestimmte Schritte unternehmen, um ihre CVRs zu erhalten, wie unten zusammengefasst.

Die CVRs werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 registriert und dürfen weder direkt noch indirekt (i) in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind nach dem U.S. Securities Act von 1933 oder aufgrund einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen unterliegt, registriert und/oder (ii) innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika an "Restricted Persons".

1.3 Registrierungszeitraum

Die Zahlstelle wird die CVRs verwalten. Bei der Zahlstelle kann es sich um die New Topco, ein anderes Unternehmen der Gruppe und/oder eine von der New Topco zu diesem Zweck ernannte Drittstelle handeln.

Nach der Ausstellung der CVRs an die Zahlstelle beginnt eine "Registrierungsperiode" von sechs (6) Monaten, Während dieser Zeit werden die Erstbegünstigten aufgefordert, "Registrierungsinformationsschreiben" (in der in Anhang 1 der CVR-Instrumente dargelegten Form) einzureichen, die (unter anderem) (i) die Einzelheiten ihres Aktienbesitzes oder ihrer relevanten Verpflichtungen (wie in der CVR-Instrumente definiert) (je nach Fall) am CVR-Stichtag, (ii) die Angabe, ob sie einen benannten Empfänger für den Erhalt ihrer CVRs wählen, (iii) Einzelheiten zu allen erforderlichen Börsenkontrollgenehmigungen enthalten, (iv) bestimmte Zusicherungen, die in Bezug auf die CVRs erforderlich sind (einschließlich der Zusicherung, dass der Erstbegünstigte keine sanktionierte Person oder eingeschränkte Person ist). Diese Registrierungsinformationsschreiben unterliegen der Überprüfung durch die Zahlstelle.

SIHNV und/oder New Topco werden für alle SIHNV-Anteilseigner, die in Südafrika ansässig sind und zum CVR-Stichtag an der JSE notierte SIHNV-Anteile halten, die erforderlichen Genehmigungen der südafrikanischen Zentralbank (die "SARB-Genehmigung") einholen. Sollten diese Genehmigungen jedoch nicht vor der Ausgabe der CVRs eingeholt worden sein, obliegt die Verpflichtung zur Einholung der SARB-Genehmigung (und die damit verbundenen Kosten) diesen SIHNV-Anteilinhabern.

SIHNV-Anteilseigner, die in Südafrika ansässig sind und SIHNV-Anteile halten, die zum CVR-Stichtag an der FSE notiert sind (und ggf. betroffene CPU-Gläubiger), sind für die Einholung der SARB-Genehmigung verantwortlich, die sie in Bezug auf die CVRs benötigen.

Die Zahlstelle wird ein Register (das "CVR-Register") führen, in dem (i) die Liste der (a) Erstbegünstigten, die während der Registrierungsperiode die im Registrierungsinformationsschreiben aufgeführten Informationen bereitstellen, (a) die Erstbegünstigten, die die im Registrierungsinformationsschreiben genannten Informationen während des Registrierungszeitraums, einer Abwicklungsinformationsperiode oder einer Halteperiode (siehe unten) zur Verfügung stellen, und (b) alle Personen, die nach einer Übertragung der CVRs gemäß den Bedingungen der CVR-Instrumente zu registrierten Begünstigten werden, die in jedem Fall nicht aufgehört haben, Partei der CVR-Instrumente zu sein (die "registrierten Begünstigten"), und (ii) die von jedem registrierten Begünstigten gehaltenen "CVR-Anteile".

Die CVR-Anteile eines jeden Erstbegünstigten werden von der Zahlstelle bestimmt und basieren auf:
- in Bezug auf die SIHNV-Aktionäre die Anzahl der von diesem SIHNV-Aktionär wirtschaftlich gehaltenen SIHNV-Aktien
die dieser SIHNV-Aktionär am CVR-Stichtag besitzt; und
- in Bezug auf Betroffene CPU-Gläubiger die relevanten Zusagen (wie in der CVR-Instrumente definiert), die von diesem Betroffenen CPU-Gläubiger am CVR-Stichtag rechtmäßig gehalten werden.

Das CVR-Register ist (außer im Falle eines offensichtlichen Fehlers) in Bezug auf die eingetragenen Begünstigten und ihre jeweiligen CVR-Anteile zu jedem Zeitpunkt schlüssig. Die Zahlstelle stellt denjenigen Begünstigten, die registrierte Begünstigte sind, eine schriftliche Bestätigung aus, die auch eine Bestätigung ihrer jeweiligen CVR-Anteile enthält.
 

26.06.23 16:46
2

1150 Postings, 1632 Tage SouthernTraderCVRs - was gilt? - 2

1.4 Kristallisation der CVR-Rechte

Die Rechte auf Zahlungen im Rahmen der CVRs sind an Bedingungen geknüpft und kristallisieren sich erst nach dem Eintreten eines CVR-Auslöseereignisses (siehe Ziffer 145 der Begründung):

(i) jede Dividende, die gemäß der Satzung der New Topco zur Ausschüttung an ihre Stammaktionäre zur Verfügung steht, unabhängig davon, ob dies vor oder nach der Auflösung (onbinding) der New Topco geschieht; oder
(ii) sonstige Eigenkapitalrenditen, die von der New Topco gemäß ihrer Satzung an ihre Stammaktionäre ausgeschüttet werden können, unabhängig davon, ob dies vor oder nach der Auflösung (ontbinding) der New Topco geschieht.

Wie bereits erwähnt, ist die New Topco daran gehindert, Ausschüttungen auf die CVRs vorzunehmen oder zu beschaffen, solange die Schulden der Group Services (oder, um jeden Zweifel auszuschließen, ein Teil davon) gegenüber den betroffenen CPU-Gläubigern (sei es im Rahmen der CPUs oder der Kreditfazilitäten) ausstehend sind.

Nach dem Eintritt eines CVR-Trigger-Ereignisses berechnet der Verwaltungsrat der New Topco den für die Ausschüttung verfügbaren Gesamtbetrag (der "Ausschüttungsbetrag") und schüttet 100 % dieses Betrags aus, vorbehaltlich der Bedingungen einer CVR-Anpassung (siehe Absatz
1.7 (Sonstige Bedingungen der CVRs) unten) (der "CVR-Betrag") unter und gemäß den CVRs.
1.5 Zahlungen im Rahmen der CVRs

Nach dem Eintreten eines CVR Trigger Events beginnt eine "Settlement Information Period" von drei (3) Monaten, in der die Begünstigten aufgefordert werden

(i) soweit sie noch keine registrierten Begünstigten sind, ihre Registrierungsinformationsschreiben
Informationsschreiben vorzulegen, um in das CVR-Register aufgenommen zu werden; und
(i) ihre "Abwicklungsinformationen" zu übermitteln oder zu aktualisieren, bestehend aus Angaben zu allen erforderlichen Bank- oder sonstigen Konten, die für den Erhalt von Zahlungen im Rahmen der CVRs erforderlich sind, sowie aus allen Informationen, die die Zahlstelle benötigt, um ihre "Know your customer"-Prüfungen oder ähnliche Prüfungen gemäß allen geltenden Gesetzen und Vorschriften durchzuführen (jeweils in einer für die Zahlstelle zufriedenstellenden Form).

Am Ende des jeweiligen Abrechnungsinformationszeitraums ermittelt die Zahlstelle alle zu diesem Zeitpunkt "berechtigten Begünstigten", d. h. diejenigen Begünstigten, die ihre Registrierungsinformationsschreiben und Abrechnungsinformationen vorgelegt haben und keine sanktionierten Personen, eingeschränkten Personen oder anderweitig durch geltende Gesetze oder Vorschriften vom Erhalt von Zahlungen im Rahmen der CVRs ausgeschlossen sind.

Alle Barzahlungen durch die Zahlstelle an berechtigte Begünstigte erfolgen:

- in Euro oder in einer anderen von einer zuständigen Aufsichtsbehörde vorgeschriebenen Währung (umgerechnet in Euro zum durchschnittlichen täglichen Kassamittelkurs, der am Geschäftstag unmittelbar vor der Zahlung gilt); und
- vorbehaltlich etwaiger Abzüge, die gemäß geltender steuerlicher oder sonstiger Gesetze oder Vorschriften vorzunehmen sind und die den jeweiligen berechtigten Begünstigten am oder vor der Zahlung mitgeteilt werden.

Die Beträge, die an die Begünstigten zu zahlen gewesen wären, die zu diesem Zeitpunkt nicht anspruchsberechtigt sind (die "nicht anspruchsberechtigten Begünstigten"), werden von der Zahlstelle für einen weiteren Zeitraum von sechs (6) Monaten (die "Haltefrist") zurückgehalten. Jeder nicht anspruchsberechtigte Begünstigte, der die oben genannten Bedingungen während der Halteperiode erfüllt, erhält dann seinen Anteil des entsprechenden CVR-Betrags ausgezahlt. Nach Ablauf der Halteperiode wird der verbleibende Teil des CVR
Am Ende der Halteperiode wird der verbleibende Teil des CVR-Betrags an die zu diesem Zeitpunkt berechtigten Begünstigten verteilt, und zwar anteilig zu dem Verhältnis, das ihre CVRs zu den gesamten CVRs der berechtigten Begünstigten zu diesem Zeitpunkt haben.
Um Zweifel auszuschließen, wird nach Ablauf dieses Sechsmonatszeitraums davon ausgegangen, dass jeder Begünstigte, der ein nicht anspruchsberechtigter Begünstigter bleibt, unwiderruflich auf sein Recht auf die entsprechenden Zahlungen im Rahmen der CVRs verzichtet hat.

1.6 Übertragungen

Eingetragene Begünstigte sind vorbehaltlich der Bedingungen der CVR-Instrumente (einschließlich des Erhalts der erforderlichen Devisenkontrollgenehmigung) berechtigt, ihre Rechte aus den CVRs durch Mitteilung an die Zahlstelle zu übertragen. Das Formular für die Übertragung ist der CVR-Urkunde beigefügt.

Nur Begünstigte, die eingetragene Begünstigte sind, sind berechtigt, ihre Rechte aus den CVRs an Personen zu übertragen, die keine Sanktionierten Personen oder Eingeschränkten Personen gemäß den Bedingungen der CVR-Instrumente sind. Die CVRs werden nicht an die Schuldtitel der Gruppendienste, die SIHNV-Anteile oder ein anderes Instrument geheftet.

Um jeden Zweifel auszuschließen, stellen die CVRs vertragliche Rechte zugunsten der Begünstigten dar und werden dementsprechend nicht über die Abwicklungssysteme ausgegeben oder geliefert und werden nicht zum Handel an einer Börse, einem Handelssystem oder einem Markt zugelassen. Unter keinen Umständen werden SIHNV oder New Topco irgendeine Form von Angebotsunterlagen (einschließlich eines Prospekts) in Bezug auf die CVRs herausgeben.

1.7 Sonstige Bedingungen und Konditionen der CVRs

Die New Topco wird die üblichen Vollmachten und Kapazitätsgarantien in Bezug auf ihren Eintritt in die CVRs zugunsten der eingetragenen Begünstigten abgeben. Die CVRs werden auch die folgenden Verpflichtungen enthalten:

- keine Änderungen der Satzung der New Topco, die sich wesentlich
die die Rechte der Begünstigten wesentlich beeinträchtigen;
- keine Änderung der mit den Stammaktien der New Topco verbundenen Rechte in Bezug auf
in Bezug auf Dividenden oder Liquidation;
- keine Ausgabe neuer Aktien oder sonstiger Beteiligungspapiere durch die New Topco, die den CVRs gleichrangig oder vorrangig sind, mit Ausnahme neuer Aktien oder sonstiger Beteiligungspapiere, die vollständig und zum Marktwert in bar gezeichnet werden; in diesem Fall werden die Ansprüche aus den CVRs auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts reduziert, der von einem von der New Topco ernannten unabhängigen Finanzberater berechnet wird (eine "CVR-Anpassung");
- keine Transaktionen der New Topco mit anderen Parteien, die nicht zu marktüblichen Bedingungen erfolgen (vorbehaltlich
übliche Ausnahmen);
- keine Gewährung zusätzlicher Sicherheiten an den Vermögenswerten der New Topco (vorbehaltlich üblicher Ausnahmen und mit Ausnahme (i) ihrer Anteile an der New Holdco 1 und (ii) zur Vermeidung von Zweifeln an den Vermögenswerten einer Tochtergesellschaft der New Topco); und
- keine Aufnahme zusätzlicher Finanzschulden durch die New Topco, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen und der Möglichkeit, bis zu 50 Millionen Euro zusätzlich aufzunehmen.

Die CVRs werden auch die Auflage enthalten, dass die New Topco den eingetragenen Begünstigten ihre geprüften Jahresabschlüsse und Halbjahresabschlüsse zur Verfügung stellt.

Nach ihrer Ausstellung ist für jede Änderung oder jeden Verzicht auf die Bedingungen der CVRs (außer geringfügigen oder technischen Änderungen) die vorherige Zustimmung von mehr als 50 % der eingetragenen Begünstigten erforderlich, vorausgesetzt, dass (i) jede Änderung oder jeder Verzicht (oder jede andere Abstimmung oder Genehmigung im Rahmen der CVRs), (i) eine Änderung oder ein Verzicht (oder eine andere Abstimmung oder Genehmigung im Rahmen der CVRs), die sich wesentlich und nachteilig auf die wirtschaftlichen Ansprüche im Rahmen der CVRs auswirkt, die vorherige Zustimmung von mehr als 90 % der eingetragenen Begünstigten erfordert und (ii) wenn ein eingetragener Begünstigter nicht innerhalb von 20 Geschäftstagen antwortet, er von der Abstimmung über die betreffende Änderung oder den Verzicht (oder eine andere Abstimmung oder Genehmigung) ausgeschlossen wird.

Die CVRs werden nicht ausgegeben und sind auch nicht an eingeschränkte Personen übertragbar.

New Topco beabsichtigt, die CVRs für die Zwecke der US-Bundessteuer und der Einkommenssteuer der einzelnen Bundesstaaten und Kommunen als Stammaktien einer Gesellschaft zu behandeln, und jeder eingetragene Begünstigte (zusammen mit New Topco) darf in Bezug auf die CVRs keine Maßnahmen ergreifen, die dem zuwiderlaufen.

1.8 Nächste Schritte im Zusammenhang mit den CVRs

Weitere Informationen werden den SIHNV-Aktionären und den betroffenen CPU-Gläubigern bei oder um die Ausgabe der CVRs zur Verfügung gestellt, um sie an die Bedingungen der CVRs und alle Maßnahmen zu erinnern, die von den Begünstigten zur Ausübung ihrer Rechte aus den CVRs verlangt werden können.

Quelle: https://www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php  

26.06.23 17:02
2

192 Postings, 1431 Tage Lanzerac Pinotage@Roothom

Selbst wenn auf einer HV noch was möglich wäre, nach letzter Woche werden so viele geschmissen haben dass es sicher nicht mehr für eine relevante Prozentzahl ausreichen wird. Also Game Over.  

26.06.23 17:03
1

6533 Postings, 2332 Tage ShoppinguinWarum spricht Steinhoff

von "Erstbegünstigten" ?

 

26.06.23 17:04
1

995 Postings, 1522 Tage Andreas 108Denke einige haben aus der

Geschichte gelernt

Zocken ist ✅ okay aber nur mit Geld das man nicht braucht 🧐

Aber Kredit zum zocken ? Was haben sich solche Menschen dabei gedacht ? 🙄

Und immer wenn in einem Forum 24 std lang jeden Tag die Aktie schön geredet wird Kritiker gelöscht ausgelacht wird dann sollte man die Finger weg lassen
😃
 

26.06.23 17:31

238 Postings, 1693 Tage Babu1Wenn

die Gläubiger noch 4 Mrd Aktien bekommen verwässert das den CVR Anteil ja um 50% oder?  

26.06.23 17:35
1

14 Postings, 768 Tage lirpaandreas 108

Warum sind die "Nichtinvestierten" immer noch am mahnen? Obwohl Sie doch scheinbar alles erreicht haben. Welche Gründe könnte das haben? Es sind offensichtlich noch nicht genug Aktionäre kpl. ausgestiegen! Gibt es vielleicht doch noch Gründe, die sich vielleicht irgendwann bezahlbar machen könnten? Wer weiß das schon!  

26.06.23 17:40

995 Postings, 1522 Tage Andreas 108Menschen die Hirn

Haben Wissen das hier Feierabend ist 😃  

26.06.23 17:47
1

425 Postings, 926 Tage NormalissimoOh Mann,

immer noch das Gerede über Leute, die versuchen, euch die Aktien abzuschwatzen...so ein Blödsinn. Die hatten auch weit vorher gewarnt vor der Aktie und tun es immernoch, um andere Kleinanleger zu schützen, die meinen, hier wäre immernoch was zu holen.
Ich habe selber 5 stellig verloren und mir immerhin noch meinen Verlustvortrag gesichert.
Game Over. Das war's. Ungerecht, verbrecherisch usw... Aber das letzte Urteil ist eindeutig und rechtskräftig. Es wird in der ganzen EU anerkannt.
Jetzt kann man natürlich sagen: ui, da gingen ja viele Aktien nach London. Die sind nicht in der EU
Oder in der Begründung des Urteils stehen bestimmt noch Auflagen drin
Oder der cvr Mist hat irgendwann einen Wert ...

Ich hab lange gehofft und in die SDK investiert, aber ich akzeptiere, dass es hier zumindest für mich nun endet.

Mögen irgendwann andere Aktien florieren, wenn ich erstmal wieder Geld dafür über habe...

Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich kurz träumen konnte, bei 32 CT und über 7000€ plus zu gierig war und nun viel gelernt habe.
 

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