Gülle-Kleinanlagen dezentralisieren die Bioenergie
Erstmals werden mit dem EEG 2012 auch Gülle-Kleinanlagen mit einer Jahresleistung von bis zu 75 Kilowatt unterstützt. Diese erhalten eine ansprechende Grundvergütung von 25 ct/kWh, jedoch schreibt der Gesetzgeber einen Mindestgülleeinsatz von 80 Prozent vor. Liegt der tatsächliche Gülleinsatz darunter, entfällt diese Vergütung.
Überdies erhalten reine Bioabfallvergärungsanlagen bis 500 Kilowatt eine Grundvergütung in Höhe von 16,0 ct/kWh, bis 20 Megawatt immerhin noch 14,0 ct/kWh. Biogasanlagen, die auf Deponie- und Klärgas oder Biomethan setzen, erhalten weiter einen so genannten Gasaufbereitungsbonus von 3,0 ct/kWh. Sobald die installierte Anlagenleistung 750 Kilowatt überschreitet, schreibt das neue EEG 2012 ab dem 01.01.2014 die Marktprämie gesetzlich vor. |