Toller Erfolg FvB-Präsident Josef P e l l m e y e r sprach im Hinblick auf die Gülleregelung in der Gesetzesnovelle von einem „tollen Erfolg“, der nicht zuletzt durch Beharrlichkeit des Fachverbandes erreicht worden sei. „Durch eine Einstufung von in Biogasanlagen verwerteter Gülle als Abfall wäre die energetische Verwendung von Gülle in Biogasanlagen eingebrochen, obwohl das Energiekonzept der Bundesregierung auf die verstärkte Nutzung von Reststoffen wie Gülle setzt“, erklärte Pellmeyer. Seinen Angaben zufolge werden derzeit erst etwa 15 % der deutschlandweit anfallenden Gülle in Biogasanlagen energetisch verwertet. Er wies darauf hin, dass mit der energetischen Nutzung von 80 % der in Deutschland anfallenden Rinder- und Schweinegülle in Biogasanlagen knapp 10 Mrd Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugt werden könnten. Zusätzlich könnten allein durch die vermiedenen Methanemissionen aus den Güllelagerbehältern 6,3 Mio t CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden. |