us-amerikanische Recht sieht halt vor, dass die Rechte der Aktionäre im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen sind, und folglich muss das Gericht sie prüfen und berücksichtigen. Und deshalb ist die sog. Parteimaxime hier eingeschränkt, was man schon an dem Genehmigungserfordernis für den Vergleich erkennt, welches im dt. Zivilprozess so nicht gibt.
Eine Folgenbetrachtung wird das Gericht vornehmen, um die betroffenen Rechte, um diese erschöpfend zu erfassen.
Dass die vermeintliche Insolvenzprognose kein tragendes Argument sein kann, ist sachgerecht, auch weil sie - bei unverstelltem Blick - auf höchst wackeligen Füßen steht; davon kann die Entscheidung nicht abhängen, wäre es anders, müssten die Kreditgeber spätestens auf Antrag als Zeugen dazu vernommen werden, wie sie die Verlängerungsmöglichkeiten für AMC im Jahr 2026 tatsächlich sehen, eventuell wäre noch ein Sachverständigengutachten einzuholen. Kein normales Gericht wird sich insoweit jedenfalls auf die Behauptung von Verfahrensanwälten ins Blaue hinein verlassen, "die werden das nicht verlängern, weil das ja immer so ist", wie man es hier an diesem Spaßboard mit schlankem Fuß mal behaupten kann. In Nordkorea u.dergleichen mag das ja anders sein. |