Von deinen zwei Möglichkeiten halte ich die erste für wahrscheinlicher. Mit dem Moment, wo klare Beweise für das Vorhandensein synthetischer Aktien vorliegen, wird jeder Beteiligte versuchen, für sich den Kopf aus der Schlinge zu ziehen und das Covern geht nach dem Sankt-Florians-Prinzip los. Der Markt wird es regeln.
Für Variante zwei ist nmM auch eine behördliche Anordnung möglich. Kommt auf das gleiche raus, ist aber wieder gerichtlich anfechtbar. Bleiben wir bei Gericht. Das muss angerufen werden und dazu braucht es einen Beklagten. Der sollte sich anhand der Beweislage ergeben. Es kann wieder die Behörde sein, die verurteilt wird, eine entsprechende Anordnung zu erlassen oder eben ein HF, im besten Fall mehrere. Wie gesagt, je nachdem, was an Beweiskraft vorhanden ist. Es soll ja Aussicht auf Erfolg haben. Einen oder mehrere HFs könnte man dann auch dazu verurteilen, glattzustellen. Nach meiner Auffassung muss das auch am Markt geschehen. Es würde dem Gericht schwer fallen, einen fairen Kurswert für alle Kläger zu ermitteln, da in einem solchen Fall sehr viel Spekulation im Spiel ist. Dazu kommt, dass ich mir keine Rechtsgrundlage außerhalb der Staatsnot einfällt, mit welcher das Gericht nicht am Verfahren Beteiligte Anleger, welche von außen abwarten, wie die Entwicklung ist, zu einem Verkauf zum Urteilspreis zwingen kann. Das wäre am Ende eine Enteignung mit Entschädigung, da ja die nicht Klagenden vielleicht auch gar nicht verkaufen wollen. Ferner wäre eine solch weitreichende Entscheidung auch davon abhängig, ob es überhaupt in der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts liegt. Auch werden sich die Richter nicht in die besagten Nesseln setzen wollen. Die Preisfestsetzung mag solange funktionieren, wie es verfügbare Aktien am Markt gibt. Bei einer offiziellen Shortquote von 20% sind ca. 100 Mio Aktien zu covern. Das heißt, der Markt kann rein theoretisch bis zu 416 Mio Phantome bedienen. Sind es, wie von manchen vermutet mehr, kocht die Suppe gewaltig über. Wie soll ein Richter da eine faire Variante für Kläger, aber auch Beklagte finden? Wer bekommt wie viel? Warum stehen die Kläger auf einmal schlechter da als Anleger ohne Klagerisiko? Welcher HF bekommt was? Wer springt über die Klinge, wenn die Anzahl der Aktien nicht ausreicht? Das wird man nach meiner Einschätzung dann schön den Gesetzen des Marktes überlassen. Dank Gewaltenteilung muss das Gericht auch nicht Rücksicht nehmen auf die Auswirkungen für andere Staatsorgane. Daher gehe ich davon aus, dass man bei stattzugebender Klage nur auf Glattstellung urteilen wird. Von Klägerseite wäre es entsprechend auch günstig, genau darauf abzustellen.
Nur meine persönliche Meinung. |