Bei vielen, die lange Zeit an SH und die Sanierung geglaubt haben, steigt die Frustration bzw. Verärgerung täglich. Das ist verständlich.
So kommen täglich neue Fakten oder Vermutungen auf den Tisch, die das Gesamtkonstrukt der „Sandburg“ SH weiter erschüttern. Chapeau an diejenigen Mitstreiter, die sich hier nicht der (verständlichen) Frustration hingeben, sondern die sachlich und fokussiert weiter engagiert bleiben, um der SdK relevante Informationen zu liefern. Die SdK filtert und bewertet das juristische Potential dieser Informationen und öffnet dadurch Spielräume, die sich einzelnen von uns kaum erschlossen hätten. Dafür ein großes DANKE!
Brauchen wir JETZT die „versprochene“ Sonderprüfung? Sollten JETZT Strafanzeigen gegen den Vorstand gestellt werden und WARUM macht die BaFin nichts? Das alles sind völlig berechtigte Fragen.
Wie geht es nun weiter?
Solange die Themenliste möglicher Angriffspunkte für eine Sonderprüfung nicht vollständig ist, dürfte eine solche wenig Sinn machen. Es ist ein „on shot“ und wenn die Prüfung einmal beauftragt ist, kann der Scope der Sonderprüfung nicht (arbeitstäglich) willkürlich erweitert oder ergänzt werden.
Gleichwohl stellt sich die Frage, ob sich durch das Zuwarten bei der Antragstellung für eine Sonderprüfung nicht durch einen möglichen Zeitverzug ein Nachteil für die Aktionäre ergeben könnte. Eine berechtigte Frage, die die SdK in unserem Sinne sicherlich steuern wird. Gerade das Zusammenwirken von Analysten, Juristen und Wirtschaftsprüfern ist der richtige Weg - auch wenn man dazu vielleicht anderer Auffassung ist.
Und die Bewertung? Wann liefert Toronto endlich die € 12 Mrd.? Hoffentlich bald;-). Allerdings ist auch hier ernüchternd festzuhalten, dass eine derartige Bewertung einen hohen Aufwand erfordert, der die gesellschaftsrechtliche Mitwirkung der zu bewertenden Unternehmen erfordert. Üblicherweise ist eine Planungsrechnung, die der Bewerter von dem Unternehmen erhält, die Basis für die vorzunehmende Bewertung. Nach dem Erhalt werden die Unterlagen von dem Bewerter plausibilisiert und in Managementgesprächen hinterfragt. Dann folgen die Berechnung mit der DCF Methode und die Plausibilisierung mittels Multiples/Börsenkurse (als Untergrenze). Ganz offen sollte an dieser Stelle die Frage gestellt werden, wie dies aktuell geleistet werden sollte, ohne, dass SH oder die Tochtergesellschaften die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. SH wäre auch gefragt, eine Entbindung von der Verschwiegenheit ggü dem Abschlussprüfer zu erteilen, damit ein Gespräch mit dem Bewerter erfolgen kann. Wird das erfolgen? Kurz- und freiwillig wohl kaum.
Daher ist absehbar, das über die SdK ein koordiniertes Vorgehen der richtige Weg und vom Grunde „alternativlos“ ist.
Fraglich ist das Verhalten der Gegenseite: Abfindung? Entschädigung? Das ist die Sicht und die Hoffnung der Aktionäre. Vielleicht etwa provokant gefragt: Wäre es für die Gegenseite nicht günstiger, den Kurs einfach etwas hoch zu zocken, um zumindest einige der Aktionäre abzuschütteln? Wir werden sehen.
Und die BaFin? Ein „naked short selling ban“, wie in 2010 für CDS wäre für SH in der aktuellen Situation vermutlich ein richtiger Ansatz. Allerdings bleibt fraglich, ob sich die BaFin für ein Einzelunternehmen engagiert, da die hoheitliche Aufgabe der BaFin eine völlig andere ist als Aktionäre einer Gesellschaft zu schützen. Leider! Wenn allerdings ein marktbezogener Marktmissbrauch gem. der MAD nachweisbar festgestellt werden könnte, sähe die Gemengelage allerdings anders aus.
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