STEINHOFF Reinkarnation

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neuester Beitrag: 16.12.24 13:26
eröffnet am: 28.03.23 14:22 von: clever_hande. Anzahl Beiträge: 20784
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03.05.23 13:08
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284 Postings, 1755 Tage Herr Oldenberg@ Wallstreetknight / Schreiben an Depotbank

Darf gerne übernommen werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Steinhoff International Holdings N.V. steht im Rahmen der Restrukturierung eine weitere Abstimmung der Stakeholder an (keine Hauptversammlung). Hierfür benötige ich eine Bestätigung über meinen Bestand an Steinhoff Aktien [A14XB9 I NL0011375019] zum Stichtag 09.05.2023, 23:59 Uhr.
Das Unternehmen hat vorgegeben, dass diese Bestätigung in ENGLISCH vorgelegt werden muss.

Bitte lassen Sie mir diese Bestätigung in Englisch nach Möglichkeit schon am 10.05.23 zukommen, da die Abstimmperiode just am 10.05. beginnt.

Vielen Dank dafür und viele Grüße
xxx  

03.05.23 13:29
2

3257 Postings, 3437 Tage WallstreetknightHerr Oldenberg

Super herzlichen Dank.
 

03.05.23 13:43
2

25 Postings, 828 Tage SafeViewDKB

Diese Mail habe ich soeben bekommen:

Sehr geehrter Herr xxxx

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Gern senden wir Ihnen einen Depotauszug vom 09.05.2023 zu. Die Ausstellung erfolgt
ausschließlich in Deutsch und ist mit Kosten von 10 Euro verbunden.

Die Ausstellung ist frühestens ab dem 10.05.2023 möglich. Da wir uns keine Vorgänge
auf Termin legen, kommen Sie bitte am dem 10.05.2023 erneut auf uns zu.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Deutsche Kreditbank AG

Bereich Privatkunden/BS
Telefon: 030 120 300 00
Internet: www.dkb.de  

03.05.23 13:46
15

1150 Postings, 1632 Tage SouthernTrader@Dirty Jack Made my Day!

Wurde für meinen Beitrag vom 02.05.23, 13:03 Uhr, gesperrt, weil der eingangs von Dirty Jack zitierte Absatz eine Unterstellung enthalten haben soll. Daher heute nochmals, ohne das von den Moderatoren monierte Zitat.

"
Hier stand das Zitat, in dem es sinngemäß darum geht, dass die Ablehnung des WHOA-Planes unsere letzte Chance ist, unseren Kapitaleinsatz zu bewahren.

"

Das fasst es perfekt zusammen, dann noch dazu Deine saubere Herleitung der aktuellen Enteignungspläne seit Juli 2017!

Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen: Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bilanzbetrug bei Steinhoff und eine erste Durchsuchung der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang fand noch VOR dem Börsengang in Frankfurt im Jahr 2015 (!!!) statt. Und Jooste reiste zu diesem "größten Tag in der Geschichte von Steinhoff" nicht an, weil er angeblich wegen Nackenschmerzen nicht fliegen konnte.

"Schon 2015 gab es eine Razzia der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Konzernumfeld – unter anderem wegen des Verdachts, dass das Unternehmen überhöhte Umsätze gebucht haben könnte. Warum verhallte dieses Warnsignal? Haben die Drahtzieher ihre Machenschaften zu gut verschleiert? Oder haben jene Steinhoff-Granden, die sich heute als Opfer darstellen, den Schmu einfach nicht sehen wollen – weil es so gut lief?"

Quelle: https://www.capital.de/wirtschaft-politik/die-akte-steinhoff-2 (Diesen Artikel sollte JEDER kennen, der sich mit Steinhoff beschäftigt)

Alle Parteien, die am Börsenprospekt mitgewirkt haben, kannten die Ermittlungen, die Razzia und das mit Steinhoff verbundene Risiko. Also die Wirtschaftsprüfer Deloitte & Touche, PriceWaterhouseCoopers und Rödl & Partner, die Commerzbank als Listing Agent, die equinet bank als Market Maker, sowie die Rechtsberater von Linklaters, Cliffe, Dekker, Hofmeyr und Werksmans. Hinzu kommen die zuständigen Aufsichtsbehörden und die Deutsche Börse AG, die natürlich prächtig an dem IPO verdient hat.
Quelle: http://test.steinhoffinternational.com/downloads/...20%20November.pdf

All das dürfte der PwC-Bericht detailliert aufgearbeitet haben. Ob das Strafrechtsverfahren gegen Jooste & Co. in Oldenburg dazu beitragen wird, ist dagegen noch offen. Und sonst? Fehlanzeige! Die Behörden in SA gaben gerade an, man wolle erstmal das Verfahren in Deutschland abwarten. Acht Jahre nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens ist das ein schlechter Witz!

Bei Steinhoff wurde betrogen, BEVOR das Unternehmen an die Börse ging und Aktionäre darin investierten. Und einige Hedgefonds haben Milliarden an dem Insiderwissen verdient, dass sie über die Bilanzmanipulationen hatten, bevor Jooste im Dezember 2017 plötzlich den Betrug einräumte und das Kartenhaus in sich zusammenbrach.

Was hier noch fehlt ist die Frage, ob das Geld der Hedgefonds, dass diese 2018 in die Übernahme der "distressed loans" investierten, "sauber" war. Bzw. ob hier nicht über Umwege Gewinne, die auf illegale Weise mit Steinhoff erzielt wurden, in die Finanzierung geflossen sind. Das wäre dann Geldwäsche. Und, falls die Gewinne nicht versteuert waren, Steuerhinterziehung. Aaaaah, wie ich mich auf die pretrial discovery bei den Hedgefonds freue. Das wird ein Fest!

Dass dieser schwerste Fall von Wirtschaftskriminalität in der Geschichte der Niederlande, der Bundesrepublik Deutschlands und Südafrikas noch nicht in gleicher Intensität aufgearbeitet und von Staatsanwälten durchleuchtet wird, wie der Fall Wirecard, macht mich bis heute sprachlos. Die SdK stößt hier Dinge an, die eigentlich im Aufgabenbereich von Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbehörden liegen. Bei Wirecard waren es FT-Journalisten, hier eine Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Ein funktionierender Kapitalmarkt sieht anders aus!
 

03.05.23 13:46
23

230 Postings, 5377 Tage schlackywiedermal ein Warnvideo

Wer ist der Moderator M34g ...My VVsfu...der uns über seine eigenen Videos so auffällig warnen will?  Er stellt diese Berechnungen der Assests wieder in Frage die von Profis der B.Riley Farber erstellt wurden. R.B.F. hat ja auch schon frühere Erfahrung von ermittlungen der Finanzdaten von Steinhoff, so Hr. Liebscher. Alleine aber diese 10,4 Mia. dept von SH. sind jetzt anzuzweifeln, Steinhoff hat mittlerweile wie wir wissen Anteile der Pepkor und Pekco veräussert!...und auch die CPU.- oder die KGV's z.B. Pepco nur 12 das ist für so eine Wachstumsunternehmem herzunehmen ist zu gering. Die aktuellen Börsenkurse können ebenfalls nicht 1zu1,da der verdacht der Manipulation besteht, verwendet werden, also ich bezweifle diese Art der Warnung schon sehr.

Richtig ist dass der Richter entscheidet ob das WHOA angenommen wird oder nicht....und sehr wichtig ist dass unsere SdK nebenbei aktiv wird mit der Sonderprüfung und der Anzeige der USA Gläubiger bei der SEC, das wird nochmals sehr interessant werden wie hier die Gläubiger und SH reagieren und bestimmt werden wir nach der von uns abgelehnten Vorschlages der Abstimmung ein neues Angebot bekommen.

Fakt ist dass Steinhoff uns mit der WHOA gedroht hatte und schon gestartet hat, aber auch unsere SdK schießt zurück und droht nunmehr mit der Sonderprüfung u.a. der CPU's .- und der pretrial discovery,  
denn der verdacht der Enteignung der Aktionäre liegt ja seit dem 15.12.22 auf der Hand!

All diese Punkte interessiert nebenbei auch dem zuständigen Richter und er wird seine Überlegungen mit Sicherheit auch in seine Bewertung der gesamtheit mit ins WHOA-Verfahren bringen und dementsprechend seine Schlüsse ziehen.

Lassen wir uns nicht von diversen Leuten egal welches Medium sie verwenden, entmutigen...holen wir unsere Depotbestätigungen in Englischer Form und stimmen dagegen. Die SdK wird sich die Tage mit Sicherheit melden und uns weitere Infos bringen, auch zu der rechtmäßigkeit der SH-Auflagen zu den Bestätigungen, insbesonders ob eine Englische Version nötig sein muss.
Wir müssen alles mögliche tun um an dieser Abstimmung teilzunehmen....alle Aktionäre auch alle Kleinstaktionäre mit nur wenigen Stücken....müssen motiviert werden, wir benötigen jede Aktie!! und haben vom 10.Mai. bis 23.Mai  Zeit die englische Depotbestätigungen zu Computershare zu senden um zur Abstimmung zugelassen zu werden. Nur hier an diesem Punkt müssen wir uns selbst einbringen dann wird uns die SdK im WHOA Prozess (falls er gestartet wird) weiter begleiten.

Beste Grüße
 

03.05.23 13:47
4

2483 Postings, 2256 Tage CoppiVielleicht schreibst Du

denen mal, dass Du auch Bank wechseln  kannst. Die Bescheinigung kostet bei der DB nichts... und wird gerne auf Englisch ausgestellt.  

03.05.23 13:54

230 Postings, 5377 Tage schlackyups Fehler zum Abstimmungszeitraum

Abstimmungszeitraum – der Zeitraum, in dem die betroffenen Stakeholder ihre Stimme abgeben können.

bis 23.Mai muss schon die Stimme abgegeben sein....nach Formular von Steinhoff....

BG  

03.05.23 14:12
1

230 Postings, 5377 Tage schlackyAbstimmungsformular

Kann jemand das Abstimmungsformular hier reinlinken? falls es Steinhoff schon reingestellt hat, ich finde es noch nicht.

The voting forms for the Shareholders will be
made available on www.steinhoffinternational.com at a date closer to the commencement
of the voting period.

BG.
 

03.05.23 14:17
1

10533 Postings, 3788 Tage Taylor1Was Steinhoff vor hat

Kann vorne und hinten nicht funktionieren,
Aktionäre lehnen wieder ab,
20/80 von null anzunehmen.
Was kommt dannach,80/20 von Null?
Ist wieder nix !.
Management AO HV und neues Board gut ist!.  

03.05.23 14:19
1

10533 Postings, 3788 Tage Taylor1verstehe ganze

Terror nicht Aktionäre 50cent abfindung,dann habt ihr Steinhoff was  mal 20Milliarden wert war,
Für 2 Milliarden in die Tasche gesteckt alles gut!.  

03.05.23 14:21

230 Postings, 5377 Tage schlacky#5098

hier korrigiert



und haben vom 10.Mai. bis 23.Mai  Zeit die englische Depotbestätigungen zu Computershare zu senden um zur Abstimmung zugelassen zu werden.

BG


 

03.05.23 15:20
7

78 Postings, 1233 Tage GroBi1968Strafverfahren gegen Verantwortliche der Steinhoff


                    §
Strafverfahren gegen Verantwortliche der Steinhoff Gruppe wegen unrichtiger Darstellung in Bilanzen
                    
           
§
I. Abstrakte Tatvorwürfe der Anklageschrift im Verfahren 2 KLs 97/20

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft dem Angeklagten Schr. im Alter von 51 Jahren als ehemaligen Geschäftsführer von Gesellschaften der Steinhoff Gruppe in fünf Fällen die unrichtige Darstellung in Bilanzen gemäß § 331 HGB vor.

Zu diesen fünf Taten soll der Angeklagte Schm. im Alter von 64 Jahren Hilfe geleistet haben. Er ist diesbezüglich wegen Beilhilfe zur unrichtigen Darstellung von Bilanzen in fünf Fällen angeklagt.

Zu den Taten soll der gesondert Verfolgte J. als ehemaligen CEO der Steinhoff International Holdings Ltd. und ein gesondert verfolgte Treuhänder einer Gesellschaft (Ltd.) angestiftet bzw. Hilfe geleistet haben.

Hinsichtlich einer weiteren den Angeklagten vorgeworfenen Tat (vormalige Ziffer 1 der ursprünglichen Anklageschrift) wurde das Verfahren wegen Verjährung nicht eröffnet. Aufgrund dessen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg eine neue Anklageschrift verfasst, in dem nur noch die eröffneten fünf Taten enthalten sind.

Dem Angeklagten Schr. wird zudem in einer weiteren Anklageschrift Kreditbetrug in zwei Fällen vorgeworfen.




II. Konkrete Tatvorwürfe

Durch schwer nachvollziehbare Scheingeschäfte mit einem unüberschaubaren Geflecht von Gesellschaften sowie durch die überhöhte Bewertung von Anlagevermögen sollen die Angeklagten in Bilanzen im europäischen Teil des Konzerns Steinhoff International Holdings Ltd. auflaufende Verluste verschiedener Tochtergesellschaften verschleiert und darüber hinaus vermeintliche Gewinne für den Gesamtkonzern realisiert haben.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft dem gesondert Verfolgten J. vor, er habe als CEO der Konzernmutter in Südafrika ein bestimmtes Konzernergebnis gefordert und hierfür sodann entsprechend Zahlen des europäischen Konzernteils benötigt. Diese Zahlen habe er einem der beiden Angeklagten als damalige Geschäftsführer der Tochtergesellschaften mitgeteilt, welche sodann versucht hätten, über Scheingeschäfte die entsprechenden Zahlen für die Bilanzen verschiedener Tochterunternehmen und damit letztlich auch für die entsprechenden Jahresabschlüsse des Konzerns zu realisieren. Hierfür seien die Ergebnisse der europäischen Tochterunternehmen vorab ermittelt worden, um sodann die benötigte Höhe der zu manipulierenden Gewinne als Differenz des tatsächlichen Ergebnisses zu dem vom gesondert Verfolgten J. vorgegebenen Ergebnis zu berechnen. Die benötigte Gewinnhöhe sei sodann durch Verbuchung von Scheingeschäften ausgewiesen und in die Bilanzen mit den entsprechenden Werten eingestellt worden.

Der 64-jährige Angeklagte Schm. war bis zum 06.10.2011 Geschäftsführer der „Steinhoff Europe Group Services GmbH" (SGES) sowie bis zum 19.10.2011 Geschäftsführer der Tochterfirma „Tau Enterprises GmbH".

Der 51-jährige Angeklagte Schr. war seit dem 06.10.2011 Geschäftsführer der „Steinhoff Europe Group Services GmbH" sowie seit dem 19.10.2011 bei deren Tochterfirma, „Tau Enterprises GmbH" und seit dem 29.03.2012 bei der weiteren Tochterfirma, „Omega Enterprises GmbH".


Tat 1:

Um den vom gesondert Verfolgten J. benötigten Gewinn zu erzielen, habe dieser gemeinsam mit den Angeklagten im Wirtschaftsjahr 2010/2011 den Plan gefasst, diesen über den An- und Verkauf von inaktiven Gesellschaften zu generieren.

Zur Umsetzung des An- und Verkaufs habe der Angeklagte Schm. als damaliger Geschäftsführer in Absprache mit dem gesondert Verfolgten J. sich an den gesondert verfolgten Treuhänder gewandt und ihn gebeten, ihnen eine Offshore Gesellschaft auf den British Virgin Islands zur Verfügung zu stellen, die bereits am 01.07.2010 existent gewesen sein musste, vom 01.07.2010 bis Ende Juni 2011 in der Steinhoff-Gruppe bleibe und dann an die Talgarth Capital Ltd. mit Sitz auf den British Virgin Island verkauft werden sollte. Hierfür habe der gesondert verfolgte Treuhänder mit E-Mail vom 13.07.2011 in Kenntnis der geplanten Vorgehensweise hinsichtlich des Scheingeschäfts die im März 2010 gegründete Vorratsgesellschaft „Winecott Ltd." vorgeschlagen. Mit einem auf den 14.09.2010 rückdatierten Anteilsübertragungsvertrag habe ein deutsches Tochterunternehmen der SEGS, die Tau Enterprises GmbH, vertreten durch den gesondert verfolgten Geschäftsführer, die Anteile an der Vorratsgesellschaft zu einem Kaufpreis von 60.000,00 EUR zum 01.07.2010 gekauft. Der vereinbarte Kaufpreis sei am 14.11.2011 gezahlt worden. Sodann sei ein auf den 30.06.2011 rückdatierter Anteilskaufvertrag zwischen der Tau Enterprises GmbH und der Talgarth Capital Ltd., vertreten durch den gesondert Verfolgten Treuhänder, geschlossen worden mit einem vereinbarten Kaufpreis von 840.000.000,00 EUR.

Der An- und Verkauf der Geschäftsanteile an der „Winecott Ltd." sei bei der Tau Enterprises GmbH einheitlich am 18.08.2011 gebucht worden. In der Bilanz sei der Verkauf unter „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" als „Forderung aus Verkauf Beteiligung Winecott" in Höhe von 840.000.000,00 EUR verbucht worden. In der GuV sei der Verkauf als vermeintlich ordnungsgemäß erzielter Erlös in „sonstige betriebliche Erträge" aus Anlageabgängen in Höhe von 839.940.000,00 EUR verbucht worden.

Aufgrund dieses Scheingeschäfts sei ein angeblicher Jahresüberschuss von 828.674.931,39 EUR ausgewiesen worden. Ohne dieses und weitere Scheingeschäfte hätte ein Jahresfehlbetrag von 507.345,32 EUR ausgewiesen werden müssen.

Um einer etwaigen notwendigen Wertberichtigung der in der Bilanz verbuchten „Forderung aus Verkauf Beteiligung Winecott" gegen die Talgarth Capital Ltd. vorzubeugen, habe die damalige Europa Holding Steinhoff Europe AG (SEAG) und die Steinhoff Finance Holding GmbH (SFHG) im Jahr 2014 rückwirkend eine auf den 20.06.2011 mit „letter of comfort" überschriebene Garantieerklärung für die außerhalb des Konzerns stehende Talgarth Capital Ltd. abgegeben. Unterzeichnet habe diese für die SEAG der Angeklagte Schr. und für die SFHG der gesondert Verfolgte J..

Der Jahresabschluss der Tau Enterprises GmbH soll auch Auswirkungen auf die Konzernbilanzen der SEAG und SFHG auf den 30.06.2011 gehabt haben.


Taten 2 und 3:

Auch im Wirtschaftsjahr 2011/2012 soll es zu weiteren Scheingeschäften durch den Verkauf von Anteilen einer inaktiven Firma an die Ltd. des gesondert verfolgten Treuhänders gekommen sein.

Die Angeklagten hätten zur Erreichung des vom gesondert Verfolgten J. vorgegebenen Gewinnwertes von min. 700.000.000,00 EUR aus Scheingeschäften vereinbart, hierfür neben der Tau Enterprises GmbH eine weitere Tochtergesellschaft für den Erwerb und Verkauf von Gesellschaftsanteilen zu gründen. Hierfür sei sodann die Omega Vorratsgesellschaft GmbH am 06.03.2012 errichtet worden. Als inaktive Gesellschaft sollte für den An- und Verkauf die Firma „Top Retail Investment(s) AG" fungieren, deren alleiniger Vorstand der Angeklagte Schm. war.

Mit schriftlichen Kaufvertrag vom 01.04.2012 sei von der TOP Global Investment GmbH die „Top Retail Investment(s) AG" zu 5 % an die Tau Enterprises GmbH und zu 95 % an die Omega Enterprises GmbH verkauft worden. Als Kaufpreis seien 5.000 EUR für die Tau Enterprises GmbH und 95.000 EUR für die Omega Enterprises GmbH vereinbart worden, welcher zum 10.06.2012 fällig sein sollte. Dies entspreche einem Aktiennennwert von 100,00 EUR je Aktie. Die Verkäuferin sei hierbei vom Angeklagten Schm. und die Käuferinnen jeweils von dem Angeklagten Schr. vertreten worden. Bei der Verkäuferin handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Talgarth Capital Ltd.. Die Firma „Top Retail Investment(s) AG" sei sodann in die „AMB Investment Holding AG" umfirmiert worden.

Mit getrennten Anteilskaufverträgen vom 29.06.2012 seien die jeweiligen Anteile an der inaktiven „AMB Investment Holding AG" von der Tau Enterprises GmbH und der Omega Enterprises GmbH jeweils an die Talgarth Captial Ltd. verkauft worden zu vereinbarten Kaufpreisen von 16.250.000,00 EUR (Tau Enterprises GmbH) und 308.750.000 EUR (Omega Enterprises GmbH), mithin zu einem Preis von 325.000,00 EUR pro Aktie. Der Verkauf sei durch die Angeklagten sowie den gesondert verfolgten Treuhänder abgewickelt worden.

Die Begleichung des Kaufpreises an die Tau Enterprises GmbH und die Omega Enterprises GmbH sei dann jedoch nicht wie vereinbart, durch Vorlage von Wechseln der Aussteller Tau Enterprises GmbH und Omega Enterprises GmbH durch die Bezogene, die Talgarth Capital Ltd., erfolgt, sondern durch den Ausgleich von Konten der Tau Enterprises GmbH und Omega Enterprises GmbH durch die SFHG.

In der Bilanz der Tau Enterprises GmbH sei der Verkauf unter „Forderungen aus Lieferung und Leistungen" als „Forderung aus Verkauf Beteiligung AMB" in Höhe von 16.250.000,00 EUR und bei der Omega Enterprises GmbH entsprechend in Höhe von 308.750.000,00 EUR verbucht worden. In der GuV sei der Verkauf als vermeintlich ordnungsgemäß erzielter Erlös in „sonstige betriebliche Erträge" aus Anlageabgängen in Höhe von 16.245.000,00 EUR bei der Tau Enterprises GmbH und in Höhe von 308.655.000,00 EUR bei der Omega Enterprises GmbH verbucht worden.

Aufgrund dieses Scheingeschäfts sei ein angeblicher Jahresüberschuss von 16.122.266,43 EUR bei der Tau Enterprises GmbH und in Höhe von 305.584.635,56 EUR bei der Omega Enterprises GmbH ausgewiesen worden. Ohne dieses Scheingeschäft sowie weitere Scheingeschäfte hätte ein Jahresfehlbetrag von mindestens 522.746,24 EUR bei der Tau Enterprises GmbH und 516.118,98 EUR bei der Omega Enterprises GmbH ausgewiesen werden müssen.

Um einer etwaigen notwendigen Wertberichtigung der in der Bilanz verbuchten „Forderung aus Verkauf Beteiligung AMB" gegen die Talgarth Capital Ltd. vorzubeugen, habe die Steinhoff Finance Holding GmbH (SFHG) im Jahr 2014 rückwirkend zwei auf den 25.06.2012 mit „letter of comfort" überschriebene Garantieerklärungen für die außerhalb des Konzerns stehende Talgarth Capital Ltd. abgegeben. Unterzeichnet habe diese für die SFHG der Angeklagte Schr..      

Die Jahresabschlüsse der Tau Enterprises GmbH und der Omega Enterprises GmbH sollen auch Auswirkungen auf die Konzernbilanzen der SFHG auf den 30.06.2012 gehabt haben.


Tat 4:

Im Wirtschaftsjahr 2012/2013 soll der fiktive Verkaufspreis der wirtschaftlich inaktiven Firma, die bereits Gegenstand der Taten zu Ziffer 2 und 3 war, nachträglich noch einmal erhöht worden sein.

In Nachträgen zu den ursprünglichen Anteilskaufverträgen jeweils vom 17.07.2013 sei der vereinbarte Kaufpreis um 17.500.000,00 EUR zugunsten der Tau Enterprises GmbH und in Höhe von 332.500.000,00 EUR zugunsten der Omega Enterprises GmbH erhöht worden, sodass ein Gesamtkaufpreis von 675.000,00 EUR pro Aktie, mithin 675.000.000,00 EUR insgesamt vorgelegen habe. Die Nachträge hätten erneut die Angeklagten sowie der gesondert verfolgte Treuhänder unterzeichnet.

Hierdurch soll die Omega Enterprises GmbH weitere Forderung aus dem Verkauf der Anteile der wirtschaftlich inaktiven Firma unter „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" unter „sonstige Vermögensgegenstände" in Höhe von 332.500.000,00 EUR sowie in der GuV als vermeintlich ordnungsgemäß erzielte „sonstige betriebliche Erträge" in Höhe von 329.763.691,36 EUR verbucht haben.

Ohne dieses Scheingeschäft und sonstige Scheingeschäfte hätte für die Omega Enterprises GmbH zum 30.06.2013 ein Jahresfehlbetrag von 1.111.387,41 EUR ausgewiesen werden müssen.

Um einer etwaigen notwendigen Wertberichtigung der in der Bilanz verbuchten „Forderung aus Verkauf Beteiligung AMB" gegen die Talgarth Capital Ltd. vorzubeugen, habe die SFHG im Jahr 2014 rückwirkend eine auf den 04.06.2013 mit „letter of comfort" überschriebene Garantieerklärung für die außerhalb des Konzerns stehende Talgarth Capital Ltd. abgegeben. Unterzeichnet habe diese für die SFHG der Angeklagte Schr. sowie der gesondert Verfolgte J..

Der Jahresabschluss soll Auswirkungen auf die Konzernbilanzen gehabt haben.


Tat 5:

Die Steinhoff Gruppe habe in der Folge angestrebt, den österreichischen Möbelkonzern Kika/Leiners über die Talgarth Capital Ltd. zu erwerben. Hierfür sei mit der Talgarth Capital Ltd. eine Vereinbarung getroffen worden, wonach die Tau Enterprises GmbH als Tochtergesellschaft der SEGS an die Talgarth Capital Ltd. Anzahlungen in Höhe von 720.061.000,00 EUR leisten sollte. Diese Anzahlungen seien in der Folge in der GuV und Bilanz der Tau Enterprises GmbH als geleistet verbucht worden, sodass die Tau Enterprises GmbH in den Bilanzen vom 30.06.2012 und 30.06.2013 unter der Position „geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen" den vereinbarten Anzahlungswert verbucht habe. Tatsächlich seinen jedoch keine Anzahlungen erfolgt.

Anstelle der Steinhoff Gruppe bzw. der Talgarth Capital Ltd. für die Steinhoff Gruppe habe der Angeklagte Schm. mit seinen Gesellschaften Top Global Investment Alpha GmbH und Top Global Investment Beta GmbH den österreichischen Möbelkonzern Kika/Leiners nach deren Aufspaltung in Handels- und Immobiliengesellschaft (das Immobilienvermögen sei in den Immobiliengesellschaften LKM Beteiligungsgesellschaft mbH und Leiner Immobilien GmbH gebündelt worden) zu einem Kaufpreis von knapp 470 Mio. EUR erworben. Die Firmen des Angeklagten Schm. seien in die Genesis Investment Alpha GmbH und Genesis Investment Beta GmbH umbenannt worden.

Das Immobilienvermögen habe sodann an die Tau Enterprises GmbH weiterverkauft werden sollen. Mit dem Erwerb hätten die nicht werthaltigen Forderungen gegen die Talgarth Capital Ltd. in werthaltige andere Vermögenswerte getauscht werden sollen. Hierfür sei Folgendes vereinbart worden:

Mit notariellen Abtretungs- und Kaufverträgen vom 30.06.2014 habe die Tau Enterprises GmbH von der Genesis Investments Alpha GmbH jeweils 99 % der Anteile an den Immobiliengesellschaften LKM Beteiligungsgesellschaft mbH und Leiner Immobilien GmbH zu einem Kaufpreis von 271.206.000,00 EUR und 181.211.000,00 EUR erworben.

In einer weiteren Vereinbarung vom 30.06.2014 zwischen der Tau Enterprises GmbH als Käuferin, der Talgarth Capital Ltd. als Verkäuferin zu 1.) und der Genesis Investments Alpha GmbH als Verkäuferin zu 2.) sei bezugnehmend auf einen angeblichen Kaufvertrag zwischen der Tau Enterprises GmbH und der Talgarth Capital Ltd. über das Immobilienvermögen der Kika/Leiners Gruppe vom 17.06.2011 sowie angeblich von der Tau Enterprises GmbH hierauf bereits geleisteter Anzahlungen in Höhe von 720.061.000,00 EUR (457.561.000,00 EUR und 243.500.000,00 EUR) vereinbart worden, dass die angeblich geleisteten Anzahlungen auf den Kaufpreis zwischen der Tau Enterprises GmbH und der Verkäuferin zu 2.) angerechnet werden sollten. Die Gesellschaften seien bei diesem Vertrag durch die Angeklagten sowie den gesondert verfolgten Treuhänder vertreten worden.

Die geleisteten Anzahlungen seien in der Folge im Rahmen der Buchhaltung der Tau Enterprises GmbH jedoch nicht in Abzug gebracht worden vom zu zahlenden Kaufpreis an die Genesis Investment Alpha GmbH, sondern seien dem Kaufpreis und damit dem Wert der erworbenen Gesellschaften hinzugerechnet worden. In der Bilanz seien die „geleistete Anzahlungen an Sachanlagen" in „Anteile an verbundenen Unternehmen" umgebucht worden. Hierdurch sei es zu einem nicht berechtigten Aktivtausch in Höhe von 720.061.000,00 EUR gekommen.

Der gesondert Verfolgte J. habe zudem am 21.08.2014 von Angeklagten Schr. ein zusätzliches Einkommen für Steinhoff in Höhe von 100.000,00 EUR gefordert. Daher sei zusätzlich noch eine angebliche Provisionszahlung der Talgarth Capital Ltd. für die Vermittlung des Immobiliengeschäfts in Höhe von 100.000.000,00 EUR zu Unrecht auf den Kaufpreis aufgeschlagen und entsprechend eine erhöhte Bewertung der Anschaffungskosten der Immobiliengesellschaften vorgenommen worden. Diese sei als „Beteiligung LKM & Leiner" verbucht worden.

In der Bilanz zum 30.06.2014 sei dann anstelle des tatsächlichen Kaufpreises von 452.417.000,00 EUR unter der Position „Anteile an verbundenen Unternehmen" ein Wert von 1.272.478.000,00 EUR ausgewiesen worden, der sich aus dem Kaufpreis, der angerechneten angeblich geleisteten Anzahlung an Talgarth Capital Ltd. sowie der vermeintlichen Provisionszahlung zusammengesetzt habe. Somit seien 820.061.000,00 EUR zu viel für die Beteiligung an den Immobiliengesellschaften ausgewiesen worden.

Der Jahresabschluss der Tau Enterprises GmbH soll Auswirkungen auf die Konzernbilanzen gehabt haben.






Vorwürfe Kreditbetrug

Dem Angeklagten Schr. wirft die Staatsanwaltschaft Kreditbetrug in zwei Fällen vor. Er habe als Geschäftsführer von Gesellschaften aus dem Steinhoffkonzern bei der Beantragung von Krediten durch die Vorlage von unrichtigen Konzernabschlüssen bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht.

Die fehlerhaften Buchungen (entsprechend der Anklagevorwürfe der Taten 1-5) sollen bilanzielle Auswirkungen auf die bei den Banken vorgelegten Jahresabschlüsse gehabt haben. Der Angeklagte Schr. soll nach Vorlage der insoweit unrichtigen Jahressabschlüsse mit Banken zwei Kreditverträge, einmal am 08.12.2015 über 680.000.000,00 EUR und einmal am 03.08.2016 über 250.000.000,00 EUR, abgeschlossen haben. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen sollen die Banken im Rahmen der Bonitätsprüfung jeweils eine Bewertung mit der Bestnote „Investmentgrade" vorgenommen haben. Der Kredit über 680.000.000,00 EUR sei antragsgemäß ausgezahlt worden. Der zweite Kredit sei revolvierend in Höhe von 200.000.000,00 EUR in Anspruch genommen worden.




                    §
Ansprechpartner/in für den Inhalt dieser Mitteilung:

 
Frau Isabelle Möllers
  Landgericht Oldenburg

Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
                  --          §
          §Herausgeber: Landgericht Oldenburg

          §Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://landgericht-oldenburg.niedersachsen.de/...ilanzen-221955.html  

03.05.23 15:20
16

179 Postings, 1142 Tage Kalle_vom_KiezInfo für ING-Kunden...

Ich selbst bin Kunde bei der ING und habe dort soeben angerufen. Mir wurde mitgeteilt, dass die ING im Bilde ist bzgl. des WHOA-Verfahrens und eine Depotbestätigung in Englisch KEIN PROBLEM ist. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass dies bereits jetzt aufgenommen wird und mir die Bescheinigung ab dem 10.05.2023 in meiner Online-Postbox zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren ist die Bescheinigung bei der ING kostenlos.  

03.05.23 15:37
5

2197 Postings, 2776 Tage Ruhig BlutLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 03.05.23 17:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer

 

 

03.05.23 15:41
2

6568 Postings, 1528 Tage BauchlauscherLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 04.05.23 09:11
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Klardaten

 

 

03.05.23 15:43

6712 Postings, 2186 Tage KK2019ruhig blut, ziemlich ruhig

vielleicht kann man dann gleich seine Bestätigung vom 9.5. für was ganz anderes verwenden. Die Banken wären doch ganz genervt, wenn sie alle paar Tage eine neue Bestätigung ausstellen müssten ;-)  

03.05.23 15:53
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2994 Postings, 979 Tage Ms100Prozentsteinhoff + glaeubiger gespraechsbereit(er)?

"Kann es sein das nach dem SdK Webinar SIHNV und seine Gläubiger doch auf einmal gesprächsbereit sind?!"

wie kommst du denn darauf. NICHTS, aber rein GAR NICHTS deutet darauf hin und sdk hat dieses  noch NIE bestaetigt!  

03.05.23 16:03
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950 Postings, 1353 Tage Antony1111Abwarten


Wer als erster bei seinem gesetzten Kurs abweicht, hat verloren, jeder will hier standhaft bleiben,
Unterstützung der Behörden wäre ratsam, sind leider auch nur Möchtegern Clowns,
sind nur Stark, wenn es um nichts geht!
 

03.05.23 16:35
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5690 Postings, 2997 Tage gewinnnichtverlustKurs ein einziges Desaster

Also ich habe gerade auf meinem Tradingdepot nachgeschaut und bin gerade anständig erschrocken.

Da habe ich 250000 Stück eingekauft für über 50000 Euro mit einem Kurs von 20 Cent (Bestand ist aktuell gerade mal noch 3000 Euro wert).

Dann habe ich in letzter Zeit 1000000 Stück eingekauft und diese haben lediglich 12500 Euro gekostet, also ca. 1,25 Cent.

Also was Steinhoff seinen Anteilseignern angetan hat, das ist einfach nur Wahnsinn.

Und die Säcke sitzen noch gemütlich auf der HV und kuschen vor den Gläubigern. Die arbeiten beinhart gegen uns, die vernichten ohne Gewissen unser Geld. Das gehört gestoppt und bestraft.

Deshalb gefällt es mir so, wenn der Marc Liebscher sich mal ein wenig in Szene setzt oder ein Herr Vosswinkel seinem Ärger ein wenig Luft verschaffen kann.  

03.05.23 16:46
1

11232 Postings, 4947 Tage rübiWir bewegen uns

in eine  Richtung  der Asiatischen Zeitenwende .

Das geschieht galoppierend ,  sowohl   wirtschaftlich  wie auch
im Finanzwesen.

Unter einer solchen Entwicklung könnte Steinhoff  in seiner Schieflage
auch von einem Asiatischen Finanzsystem gesponsert werden .

Hauptsache sie  haben Respekt Vor den Eigentümern , wenn die Steinhoff an der Börse
bleibt .

 

03.05.23 16:56

6533 Postings, 2332 Tage ShoppinguinAsiatischen Zeitenwende

Nicht ganz unrecht..
Einer meiner Lieferanten stellt die Bedingung, dass die Ware nicht auf den chinesischen Markt darf.
Der subventionierte Exportpreis ist zu niedrig.

Wird bei Pepco Knoblauchpressen bestimmt auch so sein.

 

03.05.23 17:05

111 Postings, 1307 Tage WonderFi@gewinnnichtverlust,

stoppen kannst Du Dich nur selbst - indem Du einfach aufhörst und nicht weiter zukaufst. Du verschlimmerst deine Situation zusehends. Du sagst zwar immer wieder, dass Du das Risiko eines Totalverlustes kennst und es natürlich auch in Kauf nimmst. Leider machst Du Dir damit aber etwas vor.

Dir ist es nämlich nicht total egal, ob Du alles verlierst. Anderenfalls würdest Du nicht immer öfters auf deine Buchverluste hinweisen.

Selbst wenn die Aktionäre die anstehende Abstimmung gewinnen, wovon ich mit großer Wahrscheinlichkeit ausgehe, besagt das nichts, ob die Gläubiger bereit sind, weitere Zugeständnisse zu machen.

Steinhoff Holding hat leider kein großes Stammhausgeschäft und erregt als überschuldete Beteiligungsgesellschaft mit wenigen Mitarbeitern keinerlei öffentliche Regung. Falls die Gläubiger kein Interesse am Erhalt der Holding Verlustvorträge haben, dann ist hier Schicht im Schacht.  

03.05.23 17:12
10

5690 Postings, 2997 Tage gewinnnichtverlust@WonderFi

Mir ist es egal, Einsatz ist gesetzt und jetzt liegt es in der Macht von Steinhoff bzw. der SdK was von meinem Einsatz übrig bleiben wird.

Ich habe nicht Aktie bei teilweise über 10 Cent gekauft, um diese dann bei 1 Cent zu verkaufen.

Da gehe ich das Risiko ein und schaue was bei diesem (Trauer)Spiel raus kommen wird.

Das machen sehr viele Benutzer so, die meisten Benutzer sind schon sehr lange dabei und keine Neueinsteiger bei Steini.

Der Einsatz bleibt liegen, schauen wir was da irgendwann mal raus kommen wird.  

03.05.23 17:33
1

10533 Postings, 3788 Tage Taylor1Hier wird mit allen Mitteln versucht

Verunsicherung vom feinsten!.  

03.05.23 17:35

396 Postings, 984 Tage nachdenken100Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 04.05.23 09:08
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Provokation

 

 

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