MediGene AG Planegg/Martinsried WKN: 502 090 ISIN: DE0005020903 Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Genehmigtes Kapital 2010
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 11. Mai 2010 unter Tagesordnungspunkt 7 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 10. Mai 2015 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 18.066.102 (in Worten: achtzehn Millionen sechsundsechzigtausend einhundertzwei) neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 18.066.102,00 (in Worten: Euro achtzehn Millionen sechsundsechzigtausend einhundertzwei) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2010). Den Aktionären ist das Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 30. März 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung auszuschließen.
Die Satzungsänderung über das Genehmigte Kapital 2010 ist am 21. Juni 2010 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.
Bedingtes Kapital XXI
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat des weiteren am 11. Mai 2010 unter Tagesordnungspunkt 8 den Vorstand dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (zusammenfassend "W/O-Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 75.000.000 (in Worten: Euro fünfundsiebzig Millionen) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von W/O-Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 11.000.000 (in Worten: elf Millionen) neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 11.000.000 (in Worten: Euro elf Millionen) ("Neue Aktien") nach näherer Maßgabe der Wandelanleihe- oder Optionsbedingungen zu gewähren.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird entsprechend um bis zu EUR 11.00.000 (in Worten: Euro elf Millionen) durch Ausgabe von bis zu 11.000.000 (in Worten: elf Millionen) neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital XXI).
Bei der Ausgabe von W/O-Schuldverschreibungen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen W/O-Schuldverschreibungen einzuräumen. Die W/O-Schuldverschreibungen sollen grundsätzlich von mindestens einem Kreditinstitut oder mindestens einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von W/O-Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 30. März 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung auszuschließen.
Die Satzungsänderung über das Bedingte Kapital XX ist am 21. Juni 2010 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist in der im elektronischen Bundesanzeiger vom 30. März 2010 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung angegeben.
Planegg/Martinsried, im Juni 2010
MediGene AG
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