sehe ich genau umgekehrt. Wenn man sich die aus Münster zitierten Regelungen für Sponsoren ansieht, geht es wesentlich auch darum, den Industriepartnern eine Mitsprache zu sichern, da die Veröffentlichung von Ergebnissen immer Einfluss auf Patentierungen, Lizenzverträge und Zulassungen haben kann.
Bei eigenen, zulassungsrelevanten Studien sind - insbesondere bei Doppelblindstudien - die Möglichkeiten zur Veröffentlichung und überhaupt der Erhalt der Daten als Auftraggeber sehr stark eingeschränkt und werden nur für die Aufklärung besonders schwerer Ereignisse (Todesfälle oder sehr ernste Nebenwirkungen) vorzeitig offengelegt. Da ist dann mal 18 Monate oder länger keine Information zu erwarten.
Darin besteht ja auch der grosse Vorteil die erste TCR-Studie nicht als Medigene sondern über akademische Partner laufen zu lassen, weil Zwischenergebnisse und Prüfarztnutzung frühe Hinweise auf den Erfolg geben und dann für Vertragsverhandlungen mit zukünftigen Partnern genutzt werden können. |