#315802 Nicht nur im Interview auch in der Schemedokumentation, aus der ich gestern zitierte: "Es gibt keine Zusicherung, dass der Steinhoff Group-Vergleich erfolgreich ist und umgesetzt wird. Er kann aus einer Reihe von Gründen scheitern, einschließlich des Scheiterns oder einer erfolgreichen Anfechtung relevanter Umsetzungsverfahren (niederländisches Verfahren oder SA-Verfahren) oder des Scheiterns der SARB, die erforderlichen Zustimmungen zu erteilen, um die Zahlung der Gegenleistung zu erleichtern." Und eine Verlängerung der SARB Genehmigung ist ab 1.Dezember erforderlich. Leider zieht sich der ganze Kaugummi wieder bis kurz vor diese Termine. Und genau dort ist der Ansatzpunkt eines Herrn Naidoo. Um das nochmals kurz zusammenzufassen, um was es ihm geht stelle ich nochmal einen Artikel hier ein. Klar kann man ihn ins lächerliche ziehen, ich selbst würde ihn nicht unterschätzen, er weiß wie der Konzern läuft. Kurz, worum es geht: Es geht u.a. um die 21/22 Wandelanleihen, die 2019 zu Langszeitdarlehen im Rahmen der CVA SFHG umstrukturiert wurden. Der Garantiegeber der Wandelanleihen, die jetzige SIHPL ist Garantiegeber (CPU) der neuen Finco 1 21/22 Darlehen und Beklagte im SARB Verfahren. Die Anspruchsinhaber der SIHPL CPU sind weiterhin s155 Beteiligte mit 23 % Stimmrechtsanteil. Diese Klientel kommt aber aus dem Ausland (H7) und würde ohne eine SARB Genehmigung nicht die angepeilten vierteljährlichen Zahlungen aus den "SA Cash Sweep" der SIHPL erhalten (Ausfallereignis):
"Die lokale Empowerment-Gruppe Lancaster 101 hat sich an das Oberste Gericht in Pretoria gewandt, um die Entscheidungen der südafrikanischen Reserve Bank zu überprüfen und zu annullieren, die es Steinhoff erlaubt haben, seit 2014 R334 Milliarden aus dem Land zu bringen. Laut der eidesstattlichen Erklärung, die Anfang des Monats eingereicht wurde, ist die South African Reserve Bank (Sarb) der erste Beklagte und Lesetja Kganyago ist der zweite Beklagte in seiner offiziellen Eigenschaft als Sarb-Gouverneur. Der dritte Beklagte ist Steinhoff International Holdings und der vierte Beklagte ist Steinhoff International Holdings NV, registriert in den Niederlanden. Jayendra Naidoo, Direktor und Vorsitzender von Lancaster 101, sagte in der eidesstattlichen Erklärung, dass Steinhoff im Jahr 2014 einen Restrukturierungsprozess begonnen hat, der dazu führte, dass "ein signifikanter Teil" der südafrikanischen Vermögenswerte der Steinhoff-Gruppe ins Ausland verlagert wurde, wodurch sich die Vermögensbasis um etwa 19 Milliarden Euro verringerte. Die Sarb genehmigte dies unter den einschlägigen Devisenkontrollbestimmungen und konnte dies laut der eidesstattlichen Erklärung nur auf der Grundlage der Finanz- und anderen Unternehmensinformationen tun, die von Steinhoff zur Verfügung gestellt wurden oder die der Sarb zu diesem Zeitpunkt vorlagen. Vier angefochtene Entscheidungen Vier Hauptentscheidungen sind Gegenstand des Überprüfungsantrags. Die ersten drei, die in den Jahren 2014 und 2015 getroffen wurden, waren für die Restrukturierung erforderlich, während die vierte, die im Jahr 2020 getroffen wurde, notwendig war, um Steinhoffs südafrikanischen Einheiten zu erlauben, Ansprüche ausländischer Investoren zu begleichen. "Die Sarb-Genehmigungen waren erforderlich, damit Steinhoff zwei Garantien ausstellen konnte, die den Effekt hatten und haben, dass sie eine Reihe ausländischer Investoren gegenüber südafrikanischen Investoren begünstigen, die unter diesen Garantien Wandelanleihen halten." Diese unrichtigen und irreführenden Informationen waren die Informationen, die der Sarb zum Zeitpunkt der entsprechenden Devisenkontrollgenehmigungen vorlagen. "Die Sarb hat die wahren und korrekten Finanzinformationen, die zu diesem Zeitpunkt für die Entscheidungen relevant waren, nicht berücksichtigt und hätte sie auch nicht berücksichtigen können." Daher seien die Genehmigungsentscheidungen auf der Grundlage falscher materieller Fakten und betrügerischer Falschdarstellungen getroffen worden, heißt es. Naidoo sagt in der eidesstattlichen Erklärung, dass diese Genehmigungsentscheidungen ungesetzlich, unvernünftig und irrational waren und bei einer Überprüfung aufgehoben werden müssen."
https://citizen.co.za/business/business-news/...n-brought-back-to-sa/
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