""""" D.h. dass ich davon ausgehen kann dass nach einer Anzeige im Bundesanzeiger die betroffene Aktie wohlmöglich 4 Tage runter geht?"""""
nein, davon kannst du nicht unbedingt ausgehen.
der shoortseller kann sich auch Aktien leihen (z.b. deine bei deiner bank), und da kann eine "willkürliche" Rückgabe vereinbart werden.
etwas vereinfacht erklärt, bedeutet die von dir zitierte aussage, dass der Verkäufer(shoortseller) binnen 2-4 tage liefern muss. d.h. er muss im besitz(auch als leihgabe möglich) der von ihm verkauften(geshoorteten- verkauften Aktien) sein. das hat nichts mit der beleihungsfrist zwischen shoortseller und verleiher zu tun.
gruss umbrellagirl |