-keine angst, du must dich nicht rechtfertigen. kleine mißverständnisse hart aber fair ausfechten, da habe ich überhaupt keine Probleme.
selbstverständlich muß immer vorab eine Genehmigung vorliegen, bevor man überhaupt eine aktienrückkauf starten kann. diese Genehmigung der Aktionäre wurde auf der hv 2012 erteilt (auch mit meinen bescheidenen Stimmrechten:) wenn Aktien zurück erworben werden sollen, muß eine Veröffentlichung stattfinden. da bisher keine Veröffentlichung kam, ist auch kein aktienrückkaufprogramm gestartet.
@backwards: """"mit anderen worten, "es" laeuft...nur die 10% sind (noch) nicht ausgeschoepft. muss man ja auch nicht, aber man darf!""""
fast richtig!:)
die Meldung über den erwerb der 300000 stck. Aktien für "verdiente" Mitarbeiter wurde auch unter bezug dieser Verwendung entsprechend gemeldet.
d.h. sollte man überlegen Aktien zum einzug, oder für andere zwecke, wie z.b. Gegenleistung für übernahmen, vergütungen und dergleichen erwerben wollen, muß eine neue Meldung kommen, die den zwecke des rückkaufes erkennen lässt. wird kein zweck angegeben, ist ein bilanztechnische Verbuchung von Aktienbesitz vorgesehen.
für den obig beschriebenen fall hätte k+s derzeit noch die möglichkeit 10% des aktienkapitals, minus der bereits erworbenen 300000 stck. zu rückzukaufen.
ich hoffe so ist es nun für alle deutlich.
zum schluss noch meine Einschätzung:
dem aktienrückkauf sollte man zur zeit keine allzugroße Bedeutung zuordnen. zur kurspflege wird man sich mit Sicherheit keine zusätzlichen Aktienbesitz erwerben. aber als Gegenmaßnahme ungewollter begehr- oder begierlichkeiten kann die Genehmigung jedoch beruhigend wirken.
glück auf! umbrellagirl |