Hassprediger kassierte 100 000 Euro Hartz-IV-Leistungen Von Horst Kuhnes
Kölner Hassprediger lebt von Hartz IV. Jetzt werden seine Finanzen durchleuchtet. Justizexperte spricht von Betrug.
Köln. Er wohnt mit seiner Familie in einem Reihenhaus im Kölner Norden, fährt eine Mercedes-C-Klasse-Limousine, verbreitet über seine Internet-Seite radikal-islamistische Botschaften, hetzt dabei gegen unsere staatlichen Werte – nimmt aber vom deutschen Staat gerne Geld.
Er erhalte seit etwa fünf Jahren monatlich 1860 Euro an Hartz-IV-Leistungen, bestätigte Ibrahim Abou-Nagie, gebürtiger Palästinenser mit inzwischen deutschem Pass, der Bild-Zeitung. In der Summe ergibt das rechnerisch mehr als 100 000 Euro, die er, seine Frau und die drei Kinder an staatlichen Leistungen kassiert haben.
Polizei- und Justizexperten fordern behördliche Ermittlungen
In Kreisen von Polizei- und Innenpolitik-Experten stößt das zunehmend auf Unmut. „Das ist eine Zumutung für jeden Steuerzahler“, sagte Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gestern unserer Zeitung. „Es kann nicht sein, dass wir Geld für die Beobachtung und den Lebensunterhalt von Leuten wie Ibrahim Abou-Nagie ausgeben.“
Der NRW-Justizexperte Peter Biesenbach (CDU) sieht in dem Salafisten-Prediger, der nach eigenem Bekunden die Verteilung von 2,5 Millionen Koran-Exemplaren organisiert, „eine Provokation für unser Sozialsystem“.
Biesenbach: „Auch ein Mensch wie Abou-Nagie hat grundsätzlich Anspruch auf die Hartz-IV-Leistungen. Aber beim Betrachten der Umstände drängt sich der Verdacht auf, dass betrügerische Machenschaften im Spiel sind.“
Metin Kaplan – Der Kalif von Köln. Herausforderung: Die Stadt Köln hat bereits eine Herausforderung an den Sozialstaat wie durch Ibrahim Abou-Nagie erlebt – in Person von Metin Kaplan, dem selbsternannten „Kalif von Köln“.
Touristenvisum: Im Juli 1986 reiste Metin Kaplan mit einem legalen Touristenvisum nach Deutschland ein, stellte 1988 einen Asylantrag.
Sozialhilfe: Ab 1988 bezogen Kaplan, seine Frau und seine drei Kinder, bis zu seiner Verhaftung 1999 Sozialhilfe – umgerechnet insgesamt rund 170 000 Euro. Diese Mittel flossen allerdings zu Unrecht, wie das Kölner Verwaltungsgericht später entschied – aber erst 2004 nach der Abschiebung Kaplans.
Mordaufruf: 1996 hatte Kaplan öffentlich zur Ermordung seines Gegners Ibrahim Sofu aufgerufen. Nachdem dieser 1997 von bis heute Unbekannten erschossen wurde, ermittelte die Staatsanwaltschaft. Im November 2000 wurde Kaplan wegen Aufrufs zu einer Straftat zu vier Jahren Haft verurteilt.
Ausweisung: Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft starteten die Kölner Behörden 1997 ein Ausweisungsverfahren, das mehrere Gerichte beschäftigte – bis hin zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Am 12. Oktober 2004 wurde Kaplan schließlich abgeschoben.
Bargeld: In Kaplans Wohnung auf dem Vereinsgelände des „Kalifatstaats“ in Köln-Nippes fand die Bundesanwaltschaft 1998 bei einer Razzia rund eine Million Euro Bargeld sowie Goldschmuck.
Diesen Verdacht haben inzwischen auch die Behörden: Nach Informationen unserer Zeitung beschäftigen sich Ermittler von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft mit den finanziellen Verhältnissen des Hass-Predigers.
Ob Abou-Nagie allerdings tatsächlich Straftaten gerichtsfest nachgewiesen werden können, ist fraglich. „Der beherrscht die Spielregeln aus dem Effeff“, stöhnt hinter vorgehaltener Hand ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur, die aus Datenschutzgründen keine offiziellen Erklärungen zu dem Fall abgibt.
Dritte übernehmen viele Kosten für Abou-Nagie
Das Problem der Behörden: Der C-Klasse-Mercedes (Neupreis rund 35 000 Euro) gehört Abou-Nagie offiziell nicht. Die Miete für sein Reihenhaus wird teilweise durch Dritte beglichen, ebenso wie die Rechnung über seine hohen Handy-Kosten.
Und Spendengelder, die an den Hassprediger fließen, sind für die Behörden so lange nicht relevant, wie sie nicht für persönliche Ausgaben wie etwa Verwaltungskosten genutzt werden. Doch Spendensammler Abou Nagie betont stets, dass sämtliches Geld in seine Koran-Verteilung der Aktion „Lies!“ fließt . . . |