Klingt SEHR INTERESSANT !
Wenn ich das richtig verstehe, dann bedeutet das:
"Verzicht nach § 554 entfernt Eigentum aus der Konkursmasse und gibt das Eigentum an den Schuldner zurück, als ob kein Konkurs stattgefunden hätte."
In den allermeisten Insolvenzfällen, gilt so eine Regel. Meist handelt es sich dabei um (geringfügiges oder durch den Treuhänder schwer heranzukommendes) Eigentum, welches der Treuhänder letztlich (aus welchen Gründen auch immer) aufgegeben hat und dieses Eigentum somit an den Schuldner (WMI ?) zurückfällt.
Und es gab schon einige Fälle, wo diese Regel im Falle einer Insolvenz so extrem zugunsten des Schuldners ausgereizt worden ist, dass letztlich sogar der Treuhänder gegen diese "Eigentumsverschiebung" gerichtlich vorgehen musste. Die obige Regel besagt aber nicht WIEVIEL an Eigentum der Insolvenzmasse wieder an den Schuldner zurückfallen darf, d.h. im Extremfall ALLES !
Und wenn niemand (auch der Treuhänder nicht!) dagegen Einspruch erhebt, dann ist die Sache durch und gelaufen .... "Wo kein Kläger, da auch kein Richter!"
Und wenn man es sich richtig bis zu Ende überlegt, dann profitieren ...allen voran...die von Anfang an beteiligten "Hedgies" am meisten von dieser Regelung ("Vereinbarung ?").
Und wir kleinen Alt-Anleger sitzen ebenfalls noch mit in diesem "Boot" ! :-)
OJ
Alles (scheint) GUT zu werden ! |