Der grösste Teil der Banken will nicht Aktien an der GXG handeln, bzw. wollen keine Broker-Konti eröffnen und ohne dies, gibt es kein Settlement. Der Grund könnte schon in den verschärften Vorschriften liegen - weil wer gibt dann eine Garantie, wenn ein Titel non-reporting ist, das diese Titel welche im System herumschwirren auch wirklich - rechtens ausgegeben wurden.
Beispiel: Früher war es üblich, dass bei einem Placement von USA Aktien, die restricted Shares bei der Bank eingeliefert wurden und sobald die Restriction geliftet war, der Intermediary für die Bank - also dort wo die Bank die Titel im Street-Name deponiert hatte - die Umwandlung zusammen mit dem Transfer-Agent vornahm. Heute ist dies in Europa nicht mehr möglich weil die grossen Häuser - Depotstellen - wie UBS, CS, Brown-Brothers and Harriman, diese Umwandlung nicht mehr vornehmen. Dies ist mal Problem 1. Jetzt ist man sogar schon soweit, dass auch freie Zertifikate von US-Gesellschaften welche im OTC-Markt gehandelt werden und gewisse Kriterien nicht erfüllen - d.h. unter $ 5.-- reporting etc. auch nicht mehr gecleart werden, sondern man verlangt, dass diese Zertifikate vom Transfer-Agent elektronisch geliefert werden. Da einige der Transfer-Agents nicht DTC-Eligible sind, können die nicht einmal einen elektronischen Transfer vornehmen. Warum das Ganze: Es gibt sehr viele Gesellschaften, welche mehr Titel gedruckt haben als gemeldet und durch diese Gaunerei haben viele Anleger sehr viel Geld verloren. Nun, das gleiche Problem besteht inzwischen auch in Europa. Wie kann ein Anleger wissen, ob die gemeldete O/S Zahl auch stimmt bei non-reporting Gesellschaften? Wie kann demnach ein Clearing-House sicher sein, dass die Aktien welche es im Streetname hält auch rechtens ausgestellt wurden? Und warum soll eine Bank einen Kundenauftrag ausführen über einen Broker für eine Gesellschaft welche am GXG gelisted aber eigentlich kaum Daten verfügbar sind, weil die nur jährlich reportieren und es dort aber auch nicht sehr genau nehmen, weil es wird ja diesbezüglich an der GXG auch nichts verlangt. Der letzte Punkt: Man weiss, dass die Auflagen der Börsenbehörde klar sind, dass eine Gesellschaft mindestens 20 % der Titel im Float haben muss, etc. um einen einwandfreien Handel durchzuführen. Aber bei diesen Nebenbörsen wo die Auflagen lasch, ist dies nicht zu kontrollieren. Die Gesellschaft kann eine Aktionärsliste erstellen und verteilen wo es heisst: X % restricted und X % float. Aber wie soll dies dann kontrolliert werden an einer Börse (auch Stuttgart gehört dazu) wo es eigentlich diese Kontrollen nicht gibt. Würde die Börsenaufsicht bei GXG oder z.B. auch Stuttgart einen sogenannten Float-Aktionär anschreiben würde mit Sicherheit die Antwort zurückkommen - sorry ich bin zwar Aktionär, aber ich habe keine freien Aktien. Nun, durch diese Fehlmeldung ist es natürlich dann vorprogrammiert, dass diejenigen,welche den Finger am Trigger haben, den Kurs X beliebig steuern können. Warum ich dies hier erwähne - neben RKG welche an der GXG ist und somit an einer Börse, welche bei den Banken verpöhnt - ist RKS in Stuttgart und jeder kann ja sehen, wie diese Aktie hin und her manöveriert wird mit 100 bis max. 1000 Stücken, je nachdem welchen Kurs sie haben möchten um evtl. jemanden zu bezahlen etc. RKS hat de facto Null - Float oder höchstens den Float welcher J.K. für sich als Float betrachtet, aber diejenigen Aktionäre welche als Float aufgeführt sind, haben keine freien Aktien. Aber, was soll man dann anderes von einem Ponzy- oder Madoff-System verlangen? |