Hallo Zusammen, ich habe mal eine allgemeine Frage. Bekannterweise sind Aktien Sachwerte. Aktien gehören zum Schonvermögen. Bei einer Bankeninsolvenz dürfen demnach Aktien nicht zur Insolvenzmasse herangezogen werden. Von diesem Aspekt bin ich immer ausgegangen, dass die Aktien defintiv zu einer anderen Bank übertragen werden können. Nun wurde ich heute eines besseren belehrt. Bei den meisten Banken, so auch deutsche Bank, Comdirect, Onvista etc. haben den Passus in den AGB´s stehen, dass Aktienvermögen einen Schutz von mindestens 90% des Depotwertes geniessen, höchstens jedoch 20000 . Mir ist der Passus auch schon vorher aufgefallen, bin jedoch davon ausgegangen, dass es sich hierbei um Transaktionen handelt, die noch nicht im Depot eingebucht wurden. Nun ist es aber auch so, dass dieser Passus auch dann greift, wenn die Insolvente Bank die Aktien nicht aushändigen kann, da Sie diese z.B. verliehen haben (Leergeschäfte) War euch dies bekannt? Wie verfahrt hier? Mehrere Depots?
Was Shell angeht bin ich entspannt. Grundsolides Unternehmen, dass schon ganz andere Krisen gemeistert hat. Meine viel größere Sorge seit heute wäre hier eher das die Depotbank Insolvenz geht.... In diesem Fall bringt es mir ja anscheinend eventuell nichts, wenn ich ein grundsolides Unternehmen im Depot besitze... |