Ich zitiere: "Konkret greift die Meldepflicht gemäß §21 WpHG dann, wenn durch den Kauf oder Verkauf von Aktien 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer AG erreicht, über- oder unterschritten werden."
Sprich, die nächste Meldung ist erst erforderlich , wenn die Familie ihr Ziel bereits erreicht hat! Darüber hinaus ist es sehr praktisch, Zufallzufall , dass ausgerechnet Piech aktuell keinen Posten mehr in der Firma hat... Er müsste dann nämlich JEDEN Aktienkauf melden.
Er kann jetzt undercover machen, was immer er möchte und hat völlig freie Hand. Zugleich dennoch auch ohne Posten Mandat etc die volle Kontrolle über die Firma aufgrund seiner Aktienmehrheit
|