Nach Aussage des Rechtsanwalts Maximilian Weiss, der übrigens behauptet, dass alle in seiner Kanzlei betreuten Kunden erfolgreich gewandelt haben, sieht es für die ADR nach dem neuen Gesetz schlecht aus:
"Der Umtausch von Hinterlegungsscheinen war nach Maßgabe eines russischen Gesetzes vom 14. Juli 2022 im Wege einer sogenannten Zwangskonvertierung möglich, und zwar mittels Antragstellung bis zum 11. Oktober 2022. Im Anschluss hatte die Duma die Frist um 30 Tage verlängert, mithin bis zum 10. November 2022. Beide Fristen sind verstrichen.
Nun allerdings soll es eine (letzte) Reform geben, welche den Umtausch wieder ermöglichen soll. Die Nachrichtenagentur Interfax hat hierzu berichtet (Interfax-Meldung vom 9.11.2022, weitere Informationen unten). Update: Das Gesetz wurde verabschiedet und wir haben dieses analysiert. Ein für uns zentraler Passus, der ursprünglich in dem Gesetz noch enthalten sein sollte, wurde nicht in das finale Gesetz übernommen:
Einerseits ist nunmehr zwar wieder eine Zwangsübertragung von Wertpapieren nach Russland möglich, und zwar dies (notfalls) auch ohne Zutun des eigenen Brokers. Dies betrifft aber ausschließlich die Übertragung von russischen Aktien und nicht die Konvertierung von ADR. Eine Zwangskonvertierung von ADR können wir auf dieser Basis nicht durchführen. Wir unterstützen Anleger insoweit - Stand jetzt - nur bei dem Umtausch über westliche Broker und informieren Anleger, welche bei uns registriert sind, auch, sobald sich die Zwangskonvertierung als Alternative wieder anbietet." |