bei Euch in Deutschland zuwenig aus!
Bei dem jeweiligen Artikeln der Autoren wird eigentlich nur auf das Real-/Musterdepot verwiesen.
Muß man da seine privaten Positionen auch ausweisen? So detailliert lässt sich das nach etwas Recherche nicht klären mMn.
Verweis beim Artikel: Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte:
Aktien oder Derivate, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im "Real-Depot" von DER AKTIONÄR
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(Auszug zum 34)§ ..., liegt der Schwerpunkt auf der Einführung des neuen § 34 d WpHG. Die Norm richtet sich an Wertpapierdienstleistungsunternehmen und damit auch an Banken, wenn diese Wertpapierdienstleistungen erbringen. Die Regelung wird zum 1. November 2012 in Kraft treten.
§ 34 d WpHG stellt weitreichende Anforderungen an die Anlageberater, Vertriebsbeauftragten und Compliance-Beauftragten der genannten Unternehmen. Diese müssen nach dem Wortlaut der Norm „sachkundig“ sein und über die „für die Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit“ verfügen, anderenfalls dürfen sie vom Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht eingesetzt werden. Einzelheiten hierzu sind in der WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung geregelt. Die Mitarbeiter müssen vom Unternehmen bei der BaFin gemeldet werden bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Für bereits (im Unternehmen) tätige Mitarbeiter gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Mai 2013 bzw. eine sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“. Kundenbeschwerden, die aufgrund der Tätigkeit eines Anlageberaters eingehen, sind ab dem 1. November 2012 ebenfalls der BaFin anzuzeigen.
Durch die Neuregelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers für Sparer und Anleger ein einheitliches Mindestniveau auf der Dienstleistungsebene erreicht werden. Verstöße gegen § 34 d WpHG stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen sollten daher zeitnah überprüfen, ob ihre Mitarbeiter die geforderten Qualifikationen erfüllen. Auch mit der technischen Organisation der laufenden Anzeigen an die BaFin sollte frühzeitig begonnen werden damit ab dem 1. November 2012 ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann. |