Am 9.05. bin ich danbkbar dem Tipp gefolgt die Bafin bzgl. der o.g. Schlagzeile anzuschreiben und eine ernsthafte Prüfung der TCI AKtivitäten zu fordern.
Gestern kam nun tatsächlich und überraschender Weise eine Antwort mit Aktenzeichen zum Bearbeitungsstand (anbei ein Auszug):
...Sehr geehrt,
für Ihr Schreiben vom 19.05.2020 danke ich Ihnen. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen vergeben.
Die BaFin wird Ihren Hinweis auf die Tatbestände des Insiderhandels und/oder der Marktmanipulation gemäß Artikel 14 bzw. Artikel 15 der Marktmissbrauchsverordnung prüfen. Marktmanipulation und Insiderhandel können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen. Eine Ordnungswidrigkeit, d.h. die weniger schweren Fälle, verfolgt die BaFin selbst. Sofern der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, erstattet die BaFin nach Abschluss ihrer eigenen Prüfung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft. Diese führt dann das weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch und wird gegebenenfalls Anklage erheben.
Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir nicht möglich, Ihnen Informationen über den Fortschritt oder das Ergebnis der Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag ich bitte dennoch um Ihr Verständnis......
Hat noch Jemand ähnlichen "Erfolg" gehabt? |