@spender51 Schon vor längerer Zeit wies ich im freiheitlichen Nachbarthread darauf hin, wie eine Einladung zur HV bei AGs mit Inhaberaktien abläuft.
"Lieber vater_abraham, eigentlich hatte ich nicht vor, Ihnen immer wieder die Grundlagen des Wertpapiergeschäfts zu erläutern. Aber Ihr Nichtwissen über formale Voraussetzungen für eine juristisch korrekte Durchführung einer Generalversammlung fordert mich geradezu heraus:
Gesellschaften mit Inhaberaktien übermitteln die Einladung zur Hauptversammlung/Generalversammlung einer bundeseinheitlichen Datenbank namens „WM“ Wertpapiermitteilungen. Der Eintrag in diese Datenbank ist dann Grundlage für die Weiterleitung der HV-Einladung durch die die Inhaberaktien verwahrenden Depotbanken. Denn diese wissen ja, wer Raptor im Bestand hat. Die betroffenen Aktionäre wiederum haben dann zwei Möglichkeiten: sie übertragen Eintritts- und Stimmrecht an einen Bevollmächtigten – oder gehen selbst zur General/Hauptversammlung. So funktioniert es bei ordentlichen Unternehmen, lieber vater_abraham." |