Einer PR-Abteilung kann zwar die Aufgabe übergeben werden, Veröffentlichungen zu übersetzen. Dabei ist die PR-Abteilung auch verpflichtet, sachgemäß vorzugehen.
Doch wenn Dyesol sicher gehen will, dass eine Übersetzung keine fehlerfrei ist, so müssten sie mit der PR-Abteilung eine entsprechende Vereinbarung abschließen, dass die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer geprüft wird. Das wiederum wird keine Firma machen, da es ein sehr teures Verfahren wäre.
Nun, wer trägt die Haftung bei einem Übersetzungsfehler? M. E. weder die PR-Abteilung noch Dyesol. Dyesol kann nicht belangt werden, da sie diese Aufgabe vergeben habe und damit nicht ursächlich für den Fehler verantwortlich sind. Der PR-Abteilung könnte man nur rechtlich beikommen, wenn die Fehler grob fahrlässig und eindeutig schwerwiegend falsch wären. Bei Interpretationen wäre das ein aussichtsloses Verfahren.
Ich gehe mal davon aus, dass es besser ist, die englische Version von Dyesol zu lesen. Und falls Du sie nicht verstehst --- Steff wird Dir schon helfen mit seinen fast "native" Englisch :-)
Allerdings drückt sich Dyesol immer sehr geschickt aus, so dass man meist auch dann im Nebel steht :-( |