Guten Abend in die Runde,
wir halten fest, die KE wurde durchgeführt. Bis Freitag darf man sich überlegen, ob man seine Bezugsrechte ausübt oder nicht.
Gehen wir mal davon aus, dass der „Kleinanleger“ blöderweise darauf verzichtet...
Und dann ein anderer (nenn wir ihn, Großer) zuschlägt.
Glaubt ihr, dass wenn er für deutlich mehr Geld seine Aktien einsammelt, diese dann verkauft?
Wer’s glaubt.
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