Meine Hausbank (ING) hat ebenfalls die Anschaffungskosten aufgeteilt. Diese Aufteilung der Anschaffungskosten im Verhältnis 1:1 bedeutet dann schließlich, dass beide Unternehmen gleich viel wert sein sollen! Obwohl Aktienkurse und Marktkapitalisierung, Umsätze oder andere Kennzahlen deutlich zeigen, wer hier die Nummer 1 ist. Kann das vom Gesetzgeber gewollt sein? Die Aktien der Pentixapharm Holding können realistischerweise gar nicht so weit klettern, dass ich diesen "Kaufpreis" ausgleiche. Nach heutiger Erkenntnis wäre ich besser gefahren, wenn ich beide Aktien (EuZ sowie Pentixapharm) erst nach dieser Abspaltung gekauft hätte... |