Wenn ich den Presseunsinn lese, weiss ich, dass es nur um Stimmungsmache geht, die alles versucht, um die Post zu diskreditieren, weil man geschäftlich nicht mehr gegen sie ankommt. Was bitteschön haben die Einschätzungen der Konkurrenz in einem laufenden Gerichtsverfahren zu suchen ? Es sind die psychologischen Vorboten der Einführung der Elektromobilität, die den Kostendruck auf die Konkurrenz dramatisch erhöht, weil diese nicht auf diese günstigen Betriebsmittel zugreifen kann.
Soll hier eine verfahrensspezifische Spekulation über die Presse an die Öffentlichkeit getragen werden ?
Jeder, der sich entsprechend im öffentlichen Recht auskennt, weiss, dass die Regulierungsbehörde im Namen der Bundesrepublik die Preisgestaltung besonders im Grundversorgungsbereich genehmigt hat, und zwar ohne Aufschlag für die Mehrwertsteuer. Läge eine derartige Besteuerungspflicht vor, so hätte sie von Amts wegen berücksichtigt werden müssen, und wäre in die Preisgestaltung eingeflossen. Das ist jedoch nicht der Fall gewesen.
Damit ist das zum bindenden Recht auch für die Finanzbehördern geworden, die an die besondere (lex specialis) Regulierung bei der Post gebunden sind. Da darf der BM Finanzen keine allgemeinen Regelungen vornehmen (=besteuern), wo die Besonderheiten im Postgesetz usw. den Vorrang haben.
Innerhalb dieser Besonderheit sind flexible Gestaltungen nicht möglich, weil das zu Aushebelung der Besonderheit führen kann, was aber der Gesetzgeber ausdrücklich verhindern wollte. Zu aller mindest hätten die Finanzbehörden die Regulierungsbehörde zu einer geplanten Mehrwertsteuererhebung um Genehmigung nachsuchen müssen, weil hier das Steuerrecht gegen über dem Postgesetz den Nachrang hat. (Man erkennt das daran, dass die normale Grundversorgung mit Standardbriefen weiterhin durch das Postgesetz mehrwertsteuerfrei bleibt und bleiben soll. Die diesbezügliche Auslegung obliegt der Regulierungsbehörde nach dem Postgesetz.)
Anscheinend haben die Jurnalisten nur irgendwelche BWL-Unwisser gefragt.
Seit einigen Minuten ist der Dax an die 10 125 herangelaufen und könnte einen größeren Anstieg vorbereiten, zu dem aber der Handelsschluss an zwei aufeinander folgenden Handelstagen über 10 125 erforderlich ist.
Alles Gute
Der Chartlord
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