ich müsste mich nochmal einlesen, könnte aber was mit dem Investitionsabzugsbetrag zu tun haben. Das gilt für Investitionen in beweglichem Anlagevermögen der Zukunft, wenn Abschreibungen erforderlich sind (z.b. Maschinen).
Könnte eine Konsequenz aus dem missglückten Haller Transfer sein, um hier Steuerminderung geltend zu machen. Ich bin mir nur etwas unsicher, ob hier Maschinen mit Personen gleichzusetzen sind. theoretisch fällt beides unter Anlagevermögen und wäre somit stichhaltig. Der BVB kann dann Sonderabschreiben, wenn man sowieso nicht mehr als 0,2 Millionen Gewinn macht. Und davon ist man Lichtjahre entfernt.
ich geh Mal aus, das es mit Haller zusammen hängt, weil er nen massiven Wertverlust verkörpert. |