Zitat: "aber selbst das würde ich mir 3 mal überlegen, denn dann werden erst mal deine Aktien-Gewinne mit DEINEM Steuersatz nach versteuert (nix 25%) DANN erst kannst die Verlierer abziehen."
Das kenne ich anders. Aktiengewinne werden mit 25% versteuert, typischerweise direkt an der Quelle sprich Steuereinzug durch die Bank. Soli lass ich mal aussen vor.
Wenn ich die Aktien-Gewinne (und Verluste) sowie Quellensteuer in der Steuererklärung angebe, dann werden ERST die Aktiengewinne mit den Aktienverlusten verrechnet und danach wird versteuert. Und wenn ich die Günstigerprüfung ankreuze, dann prüft das FA, ob evt. mein Grenzsteuersatz unter den 25% liegt und fall ja, dann und nur dann gilt mein für mich günstigerer Grenzsteuersatz, andernfalls die dann günstigeren 25%. Wobei die 25% nur die halbe Wahrheit sind. Bereits auf Firmenebene sind 15% Körperschaftssteuer abgezogen worden. Und die Affenschande dabei ist, dass die von der AG gezahlte Körperschaftssteuer auf jeden Fall weg ist. Selbst wenn ich z.B. als Student keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte habe, die Körperschaftssteuer rückt das FA nicht mehr raus, die 25% Kapitalertragssteuer dagegen schon.
Gruss |