3. Aktive latente Steuern Von dem Wahlrecht zur Aktivierung aktiver latenter Steuern wurde Gebrauch gemacht. Die Aktivierung berücksichtigt bestehende Verlustvorträge, von denen erwartet wird, dass sie innerhalb der nächsten 5 Jahre realisiert werden. Der zum Abschlussstichtag bestehende Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer wurde bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 7.687 und der bestehende Verlustvortrag zur Gewerbesteuer in Höhe von T€ 2.664 berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass sich der gewerbesteuerliche Verlust-vortrag vollständig und der körperschaftsteuerliche Verlustvortrag durch die positiven Ergebnisse innerhalb der nächsten 5 Jahre abbauen wird. Bei der Ermittlung der Verlustverrechnung wurden die steuerlichen Vorschriften zur Mindestbesteuerung berücksichtigt. Für die Berechnung der Gewerbesteuerentlastung wurde ein Gewerbesteuer-hebesatz von 330 %, für die Entlastung der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlages ein Steuersatz von 15,825 % zugrunde gelegt.
na dann hoffen wir mal auf gute geschäfte in der zukunft, um das eigenkapital wieder aufzuladen...
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